Kinomörder-Prozess Geschworene entscheiden über Todesstrafe für James Holmes

Centennial · Die Todesstrafe wird in Colorado seit Jahrzehnten kaum mehr vollstreckt. Einem 27-Jährigen droht nun die Todesstrafe wegen der Kinomorde von Aurora.

Der Todesschütze von Aurora vor Gericht
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Im Prozess um den Kinomörder von Aurora steht ein Urteil kurz bevor. Nach den dritten und endgültigen Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung zogen sich die Geschworenen am Donnerstagabend (Ortszeit) zu den Beratungen über das Strafmaß zurück.

Ein Urteil wird noch für den Freitag erwartet, auch wenn es keine Garantie für eine schnelle Entscheidung gibt. Dem Angeklagten James Holmes droht die Todesstrafe - und nach dem bisherigen Prozessverlauf gehen Beobachter davon aus, dass er die Höchststrafe tatsächlich bekommt.

Der heute 27-Jährige hatte im Juli 2012 während der Premiere eines "Batman"-Films in Colorado mit verschiedenen Waffen in das Kino gefeuert. Zwölf Menschen wurden getötet, 70 verletzt. Das jüngste Todesopfer war ein sechs Jahre altes Mädchen.

Vor drei Wochen war Holmes in allen 165 Anklagepunkten schuldig gesprochen worden. Anfang der Woche hatten die Geschworenen in der sogenannten Phase 2 des Prozesses ihm mildernde Umstände verweigert und so die Todesstrafe möglich gemacht.

Deshalb gilt als wahrscheinlich, dass Holmes tatsächlich zum Tode verurteilt wird. Allerdings wurde in den letzten 40 Jahren die Strafe nur einmal, 1996, vollstreckt.

(dpa)
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