Kiew und Politikerin einigen sich EuGH legt Timoschenko-Klage zu den Akten

Straßburg · Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde der ehemaligen ukrainischen Regierungschefin Julia Timoschenko zu den Akten gelegt.

Die Chronologie im Fall Julia Timoschenko
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Foto: dpa, Aleksandr Prokopenko

Die Politikerin und die Regierung in Kiew hätten sich gütlich geeinigt, damit habe sich eine weitere Prüfung der Beschwerde erübrigt, teilte der Straßburger Gerichtshof am Donnerstag mit. Die 54-Jährige hatte geltend gemacht, ihre Verurteilung zu sieben Jahren Haft wegen Amtsmissbrauchs im Herbst 2011 sei politisch motiviert gewesen. Zudem klagte sie über ihre Haftbedingungen im Gefängnis der ostukrainischen Stadt Charkiw.

Die Vorwürfe richteten sich gegen die frühere Regierung unter dem im Februar 2014 gestürzten Ex-Staatschef Viktor Janukowitsch. Nach Angaben des Straßburger Gerichts räumte die neue ukrainische Regierung in einer Erklärung die von Timoschenko geltend gemachten Menschenrechtsverstöße ein. Die Politikerin habe sich mit dieser Erklärung einverstanden erklärt, somit liege eine gütliche Einigung vor, teilte das Straßburger Gericht mit.

(AFP)
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