Prozess Jury berät über Strafmaß für "Batman"-Attentäter

Denver · Muss James Holmes in den Todestrakt oder nicht? Die Geschworenen, die ihn schuldig gesprochen haben, müssen nun auch das Strafmaß festlegen. In dem Fall steht ein langwieriges Verfahren an, sollte Holmes zum Tode verurteilt werden.

Der Todesschütze von Aurora vor Gericht
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Nach dem Schuldspruch im sogenannten "Batman"-Prozess beginnen die Geschworenen am Mittwoch mit Beratungen über das Strafmaß für den Kino-Attentäter von Aurora. Dieselbe Jury, die James Holmes in der vergangene Woche in allen 165 Anklagepunkten für schuldig befand, soll nun festlegen, ob der 27-Jährige für seinen Amoklauf mit zwölf Toten und 70 Verletzten hingerichtet wird.

Ob die Exekution im Falle eines Todesurteils aber tatsächlich jemals umgesetzt wird, ist fraglich. Der US-Staat Colorado richtete in den vergangenen fast 50 Jahren lediglich eine Person hin, drei weitere sitzen derzeit im Todestrakt. Der demokratische Gouverneur John Hickenlooper meldete hinsichtlich eines Todeskandidaten bereits vor zwei Jahren Zweifel an der Todesstrafe an.

Holmes war am 20. Juli 2012 in voller Kampfausrüstung und mit drei Schusswaffen durch den Notausgang in das abgedunkelte Kino in Aurora nahe Denver gestürmt. Dort wurde gerade zum ersten Mal der "Batman"-Film "The Dark Knight Rises" gezeigt. Er eröffnete das Feuer auf die mehr als 400 Kinobesucher und tötete zwölf von ihnen. 70 zogen sich teils schwerste Verletzungen zu.

Holmes' Verteidiger werden in der nächsten Prozessphase voraussichtlich wieder anführen, dass ihr Mandant unter Schizophrenie leide. Dazu dürften Zeugenaussagen über seine Geisteskrankheit und seine Kindheit gehören. Die Staatsanwaltschaft wird dem entgegentreten, in dem sie Überlebende seines Amoklaufs in den Zeugenstand ruft. Der zuständige Staatsanwalt George Brauchler hatte bereits gesagt: Wenn eine Straftat mit dem Tod bestraft werden müsse, dann sei es die von Holmes.

Todestraktinsassen können in jedem US-Staat mit Todesstrafrecht Jahre im Gefängnis verbringen, während Berufungsverfahren vor Gericht ausgefochten werden. Colorado hat zwar ein einzigartiges System eingeführt, das diese Prozedur beschleunigen sollte. Doch eigentlich hat dieses den Prozess deutlich verlangsamt, wie der auf Berufungsrecht spezialisierte Verteidiger Hollis Whitson aus Denver berichtete. Holmes' psychische Probleme dürften das Berufungsverfahren weiter verkomplizieren.

(ap)
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