Justiz Papagei könnte in Mordfall als Zeuge geladen werden

Ensley Township · Im US-Staat Michigan beschäftigt die Justiz die Frage, ob ein Papagei als Zeuge in einem Mordfall aufgerufen werden darf.

Anlass ist eine ungewöhnliche Behauptung der Ex-Frau eines bei einer Schießerei getöteten Mannes: Der Papagei habe kurz vor dem tödlichen Zwischenfall etwas aufgeschnappt, das er seither wiederhole.

Doch der Staatsanwalt im Bezirk Newaygo County, Robert Springstead, äußerte sich sehr verhalten über die Aussicht auf einen möglichen Papageienauftritt im Gerichtssaal. "Ich weiß von keinem rechtlichen Präzedenzfall für so etwas", sagte er der Nachrichtenagentur AP am Montag. Gleichwohl sei es allerdings möglich, dass dies bei der Ermittlungsarbeit in Erwägung gezogen werde.

Überhaupt bitte der Richter ja gewöhnlicherweise einen Zeugen, die rechte Hand zum Schwur zu erheben, fügte Springstead hinzu. Aber wie gehe das bei einem Papagei? "Hebt man da einen Flügel, einen Fuß?"

Zurück zum Fall: Im Mai 2015 waren auf den 45-Jährigen Martin D. in dessen Haus in der Gemeinde Ensley Township fünf Schüsse abgegeben worden. Seine damalige Frau Glenna D. erlitt eine Kopfwunde, überlebte jedoch. Die Ex-Gattin des Mannes, Christina K., ist nun die Besitzerin von Bud, einem Afrikanischen Graupapagei. Dieser ahme wiederholt die Stimme von Martin D. mit den drei Worten "Nicht (Schimpfwort) schießen" nach, sagte sie dem Sender WOOD-TV.

Doch Staatsanwalt Springstead erklärte, er habe die Papageienworte noch gar nicht gehört. Zwar habe er über sein Smartphone und das Internet versucht, darauf zuzugreifen. Doch der Audio-Einspieler funktioniere nicht.

In dem Fall gab es bisher keine Anklage. Zum Tod von Martin D. wird noch ermittelt.

(felt/ap)
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