Nach 30 Jahren Prozess gegen deutschen Arzt Kalinkas Mutter tritt vor Gericht auf

Paris (RPO). Seit dem Tod ihrer Tochter sind fast 30 Jahre vergangen - jetzt hat die geschiedene Ehefrau des beschuldigten deutschen Arztes Dieter K. vor Gericht ausgesagt. Der leibliche Vater wirft dem Arzt vor, seine damals 14 Jahre alte Tochter Kalinka ermordet zu haben.

Kalinka-Prozess: Deutscher Arzt nach Entführung vor Gericht
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"Ich bin hier, um die Wahrheit zu erfahren", sagte Danielle Gonnin am Donnerstag vor dem Schwurgericht im Pariser Justizpalast. Ihr Ex-Mann Dieter K., dem die Tötung der 14-jährigen Kalinka vorgeworfen wird, müsse sagen, was in jenem Sommer 1982 vorgefallen sei. "Wenn er schuldig ist, muss er bezahlen", sagte die 66-jährige Gonnin, die nach eigenen Worten bis vor einem Jahr von der Unschuld ihres damaligen Mannes überzeugt gewesen war.

"Ich bin hier, um die Wahrheit zu erfahren"

K. steht vor Gericht, nachdem Kalinkas leiblicher Vater ihn vor eineinhalb Jahren aus Scheidegg am Bodensee entführen ließ: André Bamberski wirft dem Deutschen vor, das Mädchen vergewaltigt und mit einer Spritze getötet zu haben.

Sie habe nie geglaubt, dass K., mit dem sie von 1977 bis 1984 zusammenlebte, ihre Tochter umgebracht habe, sagte Kalinkas Mutter. Sie habe sich seinerzeit von dem Arzt getrennt, weil er sie ständig betrogen habe, und nicht etwa, weil sie wegen Kalinka an ihm gezweifelt habe.

Erst als sie vor einem Jahr schließlich als Nebenklägerin aufgetreten sei und dadurch Einblick in die Akten erhalten habe, habe sich dies geändert: "Ich habe das alles gelesen, und es hat mich durcheinander gebracht."

Durch Akteneinsicht "durcheinander gebracht"

Gonnin hatte sich aus dem jahrzehntelangen Kampf ihres ersten Ex-Mannes Bamberski gegen K. stets herausgehalten. Der Franzose bemühte sich seit Kalinkas Tod darum, den deutschen Arzt vor Gericht zu bringen. Das letztinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts München, das das Verfahren ohne Anklageerhebung einstellte, reichte dem leiblichen Vater des Mädchens nicht; er strengte ein weiteres Verfahren in Frankreich an, das 1995 mit einem Hafturteil gegen K. in Abwesenheit endete.

Da die deutsche Justiz aber zu dem Ergebnis gekommen war, dass ein Verfahren gegen den Mediziner nicht haltbar sei, lieferte Deutschland den heute 75-jährigen K. nicht aus. Deshalb griff Bamberski schließlich zur Selbstjustiz und ließ den Deutschen entführen.

Der Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, er habe Kalinka nicht umgebracht und sei unschuldig.

(AFP/pes-)
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