Folter zur Kolonialzeit in den 1950er Jahren Kenianer dürfen Großbritannien verklagen

London · Die britische Justiz hat drei Kenianern ein Klagerecht wegen mutmaßlicher Kolonialverbrechen in den 1950er Jahren zugesprochen. "Ein faires Verfahren" zu den von ihnen erhobenen Vorwürfen sei möglich, entschied der High Court als oberstes Zivilgericht am Freitag in London.

"Die Beweislage auf beiden Seiten bleibt im Wesentlichen stichhaltig", urteilte Richter Richard McCombe. Die Justiz müsse den Klagen daher nachgehen.

Die drei älteren Kläger Jane Muthoni Mara, Paulo Muoka Nzili und Wambugu Wa Nyingi geben an, während des Mau-Mau-Kriegs in den 1950er Jahren in Internierungslagern von britischen Soldaten brutal misshandelt worden zu sein. Laut ihren Anwälten wurde Nzili kastriert, Nyingi schwer geschlagen und Mara Opfer schweren sexuellen Missbrauchs.

Richter McCombe sagte am Freitag, die vorliegenden Archivdokumente zu der Kolonialzeit könnten "ein sehr vollständiges Bild davon zeichnen, was in Regierungs- und Militärkreisen sowohl in London als auch in Kenia vor sich ging". Unterstützer der Kläger begrüßten die Entscheidung McCombes unter Tränen. Die Kläger selbst waren vor Gericht nicht anwesend. Für die Verfahren kann auf etwa 8000 Geheimdokumente zurückgegriffen werden.

Der Aufstand der Mau-Mau gegen die britische Kolonialherrschaft war von den Briten niedergeschlagen worden. Mehr als zehntausend Menschen wurden getötet, möglicherweise sogar noch deutlich mehr. Zehntausende wurden interniert, darunter der Vater von US-Präsident Barack Obama.

Die drei Kenianer beklagten, die britische Regierung habe alles getan, um die Klagen abzuschmettern, indem sie argumentierte, dass die vorgetragenen Fälle zu lange zurücklägen. Die Kläger hielten dagegen, dass es sich um außergewöhnlich schwere Vergehen handle. Ein vierter Kläger ist mittlerweile verstorben.

Bereits vor rund einem Jahr war den Kenianern in einer ersten Entscheidung das Recht zugesprochen worden, die britische Regierung zu verklagen. Im Juli hatte das Londoner Außenministerium eingeräumt, es habe in der fraglichen Zeit Folterungen gegeben, allerdings könne ein Verfahren nicht stattfinden, weil zu viele Zeugen bereits tot und Beweismittel unauffindbar seien.

Die von der Regierung in Nairobi und der kenianischen Menschenrechtskommission unterstützten Kläger verlangen eine Entschuldigung von Großbritannien. Außerdem fordern die hochbetagten zwei Männer und eine Frau die Einrichtung eines Wohlfahrtsfonds für etwa tausend noch lebende ehemalige Gefangene.

(AFP)
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