Fünf Jahre Haft Killer für Ehefrau im Internet gesucht

Lausanne · Er wollte seiner Ex-Frau keinen Unterhalt zahlen, deswegen hat ein Schweizer im Internet einen Killer für sie gesucht. Das Bundesgericht in Lausanne verurteilte ihn dafür zu fünf Jahren Gefängnis.

Fünf Jahre Haft: Killer für Ehefrau im Internet gesucht
Foto: Maksim Kabakou /Shutterstock.com

Der seinerzeit in Scheidung lebende Mann hatte 2010 in einem Chat nach jemandem gesucht, der seine künftige Ex-Frau umbringt. Nach regem Mail-Austausch einigte er sich mit einer Person auf einen Mörderlohn von 20 000 Franken (16 500 Euro). Der mutmaßliche Auftragskiller informierte die Frau jedoch statt sie umzubringen.

Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung eines Kantonsgerichts, das den Mann wegen Anstiftung zum Mord verurteilt hatte. Dagegen hatte er Beschwerde eingelegt und eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe statt Gefängnishaft verlangt. Die Bundesrichter schlossen sich der Auffassung an, dass der Mann mit Hilfe eines Mordauftrags Unterhaltszahlungen sparen wollte. Er habe schon damals vorgehabt, eine neue Familie zu gründen. Mit seiner neuen Frau hat er inzwischen ein Kind.

(dpa)
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