Vorwurf des Betrugs Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden

Auckland · Ein Gericht in Neuseeland bestätigte am Montag, dass der deutsche Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload ausgeliefert werden darf.

 Kim Dotcom vor Gericht (Archivbild).

Kim Dotcom vor Gericht (Archivbild).

Foto: dpa, jc ms pt hjb

Die US-Ankläger hatten Kim Dotcom und seinen Mitarbeitern ursprünglich Copyright-Betrug im großen Stil vorgeworfen. Durch den illegalen Austausch von geschütztem Material sollen Copyright-Besitzer um eine halbe Milliarde Dollar geprellt worden sein.

Der Richter in Auckland urteilte, dass Dotcom nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges. Seine Anwälte wollen Berichten zufolge Berufung einlegen. "Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil", sagte der Unternehmer bei Twitter.

Dotcom hatte in dem Fall argumentiert, er habe die Plattform nur zur Verfügung gestellt, könne für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich gemacht werden. Der gebürtige Kieler lebt seit vielen Jahren in Neuseeland. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine lange Haftstrafe.

(maxk/dpa)
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