EU-Menschenrechtsgerichtshof Kroatien wegen Misshandlung verurteilt

Straßburg · Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Kroatien wegen Misshandlung eines geistig und körperlich behinderten Mannes verurteilt. Die Behörden hätten den Mann nicht vor der Schikanierung durch sein gesellschaftliches Umfeld geschützt, urteilten die Straßburger Richter.

Damit habe das Land gegen das in der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Misshandlungsverbot sowie gegen das Recht auf Schutz des Privatlebens verstoßen. Der behinderte 35-jährige Mann und seine Mutter waren über drei Jahre hinweg in Zagreb von Kindern in der Nachbarschaft unter anderem durch Beschimpfungen, Schläge und Anspucken schikaniert worden.

Sohn und Mutter sind serbischer Herkunft. Laut medizinischen Gutachten habe die ständige Drangsalierung den Mann so verstört, dass er psychotherapeutisch behandelt werden musste. Zahlreiche Beschwerden der Mutter bei der Polizei, beim Sozialamt sowie beim Ombudsmann hätten unter Verweis auf das Alter der Nachbarskinder keine Konsequenzen gehabt, da diese nicht straffähig seien.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die über die ständige Schikanierung informierten Behörden dennoch effektive Maßnahmen hätten ergreifen müssen, um den behinderten Mann vor den Attacken der Kinder zu schützen. Die Richter sprachen dem Opfer und seiner Mutter 11.500 Euro Schmerzensgeld zu.

(KNA)
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