Meriam Jahia Ibrahim Ischag Sudan bestreitet Freilassung von Todeskandidatin

Khartum · Die sudanesische Regierung hat bestritten, die zum Tod verurteilte Christin Meriam Jahia Ibrahim Ischag bald freizulassen. Das Außenministerium in Khartum erklärte am Sonntag, entsprechende Äußerungen eines Mitarbeiters des Ministeriums seien schlichtweg aus dem Zusammenhang gerissen worden.

 Meriam Jahia Ibrahim Ishag muss weiter um ihre Freilassung bangen.

Meriam Jahia Ibrahim Ishag muss weiter um ihre Freilassung bangen.

Foto: Screenshot Facebook/ Gabriel Wani

Die Freilassung der 27-jährigen Meriam Jahia Ibrahim Ischag hängt laut Angaben der sudanesischen Regierung davon ab, ob ein Gericht die Berufung ihres Verteidigerteams annimmt und zu ihren Gunsten entscheidet. Das habe auch der Beamte des Außenministeriums am Samstag mitgeteilt und hinzugefügt, dass die Regierung sich nicht in Angelegenheiten der unabhängigen Justiz einmische.

Zuvor hatte es Gerüchte über eine mögliche Freilassung der Todeskandidatin gegeben. Ein ranghoher Beamte des sudanesischen Außenministeriums hatte am Samstag gesagt, Ischag, die am Dienstag im Gefängnis eine Tochter zur Welt gebracht hatte, solle "in den kommenden Tagen" gemäß den Verfahren der Justiz und des Justizministeriums auf freien Fuß kommen.

Die Inhaftierung und Verurteilung der vom Islam zum Christentum konvertierten Frau hatte international Proteste ausgelöst. Ein Gericht in der sudanesischen Hauptstadt Khartum hatte Ischag, die auch Mutter eines 20-monatigen Sohns ist, am 15. Mai zum Tod durch Erhängen verurteilt. Die Angeklagte lehnte es ab, sich zum Islam zu bekennen und ihrem christlichen Glauben abzuschwören. Ihr Rechtsanwalt kündigte an, das Urteil durch alle Instanzen anzufechten.

Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wurde Ischag von ihrer Mutter christlich-orthodox erzogen, weil ihr muslimischer Vater die Familie in ihrer Kindheit verließ. Sie wurde wegen ihrer Hochzeit mit einem aus dem Südsudan stammenden christlichen US-Bürger wegen Ehebruchs verurteilt. Laut der sudanesischen Auslegung der Scharia, des islamischen Rechts, darf eine Muslimin keinen Christen heiraten. Tut sie es dennoch, wird dies als Ehebruch gewertet. Ischag wurde deshalb auch zu hundert Peitschenhieben verurteilt.

(DEU)
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