Wie bei "Zurück in die Zukunft" Österreich legt Verkehrsregeln für "Hoverboards" fest

Wien · Das Hoverboard, eine Art schwebendes Skateboard aus dem Kultfilm "Zurück in die Zukunft II", ist zwar noch nicht Realität. Doch das österreichische Verkehrsministerium hat es bereits zugelassen - gerade noch rechtzeitig zum morgigen 21. Oktober 2015, dem Tag, an dem die Science-Fiction-Komödie aus dem Jahr 1989 spielt.

 Autohersteller Lexus hat in einem Trailer angekündigt, ein fliegendes Hoverboard herstellen zu wollen. Wann das Board in den Handel kommen soll, ist allerdings nicht bekannt.

Autohersteller Lexus hat in einem Trailer angekündigt, ein fliegendes Hoverboard herstellen zu wollen. Wann das Board in den Handel kommen soll, ist allerdings nicht bekannt.

Foto: 227

Auf der Ministeriumswebsite hieß es am Dienstag, das "Kleinfahrzeug zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn" sei "auch geeignet (...), Personen in der Luft ohne mechanische Verbindung mit der Erde fortzubewegen". Es gelte deshalb auch als "Luftfahrzeug".

Je nach Einsatz auf dem Wasser, am Boden oder in der Luft könnten "unterschiedliche Bestimmungen" zutreffen. Das Herumschweben mit einem Hoverboard sei überall dort gestattet, "wo Sie auch mit einem altertümlichen Skateboard fahren dürften: zum Beispiel in Funparks oder in Wohn- und Spielstraßen". Allerdings dürften weder der Verkehr noch Passanten behindert oder gefährdet werden. Das Tragen eines Helms sei zu empfehlen, aber nicht Pflicht.

Sogenannte Pit-Bull-Modelle, also raketenbetriebene Hoverboards, unterliegen dem Ministerium zufolge denselben Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung wie normale Hoverboards. Auf dem Wasser müssen sie aber ab einer Antriebsleistung von 4,4 Kilowatt "behördlich zugelassen" sein. "Hoverboard-Kapitäne" benötigten dann auch einen entsprechenden Führerschein und müssten sich an die "Wasserstraßen-Verkehrsordnung" halten.

Für das Schweben beziehungsweise Fliegen mit dem Pit-Bull-Hoverboard sind demnach die geltenden Bestimmungen wie "Lufttüchtigkeitszertifizierungen und Registrierung im Luftfahrzeugregister" einzuhalten. Außerdem würden ein "Sonderpilotenschein" und die Beachtung der "Luftverkehrsregeln" verlangt. Das Ministerium betonte, mit der Veröffentlichung der Regeln für den Gebrauch des Hoverboards wolle es für "Rechtssicherheit" sorgen.

Bekannte Cameo-Auftritte von Hollywood-Stars
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Vor einem Jahr hatten zwei US-Ingenieure aus Kalifornien den Traum vom Hoverboard Wirklichkeit werden lassen. Das Hendo-Hoverboard der Eheleute Jill Avery Henderson und Greg Henderson gleitet knapp drei Zentimeter über dem Boden durch die Luft. Vier scheibenförmige Motoren auf der Unterseite des Bretts erzeugen ein Magnetfeld, das das Skateboard abheben lässt - vorausgesetzt, der Untergrund ist leitfähig, also beispielsweise aus Kupfer oder Aluminium. Bis der Prototyp ausgereift ist, kann es allerdings noch etwas dauern.

(lsa/AFP)
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