1. Mai 2011: Papst Johannes Paul II. wird seliggesprochen
zuletzt aktualisiert: 14.01.2011 - 15:17Vatikanstadt (RPO). Papst Johannes Paul II. (1978-2005) wird am 1. Mai in Rom seliggesprochen. Das kündigte der Vatikan am Freitag an. Wie Vatikansprecher Federico Lombardi bestätigte wird Benedikt XVI. die Seligsprechung persönlich vornehmen.
Der Papst unterzeichnete am Vormittag die kirchliche Anerkennung einer unerklärlichen Heilung auf Fürbitte Karol Wojtylas. Damit schloss er das kürzeste Seligsprechungsverfahren der neueren Kirchengeschichte ab, kürzer noch als das der seligen Mutter Teresa von Kalkutta (1910-1997).
Johannes Paul II. war am 2. April 2005 im Alter von 85 Jahren gestorben. Sein über 26-jähriges Pontifikat war das zweitlängste der Kirchengeschichte. Auf den 1. Mai fällt in diesem Jahr der vom Papst aus Polen eingeführte "Barmherzigkeitssonntag". Am Vorabend dieses Festtags war Johannes Paul II. 2005 gestorben. Polnische Kirchenvertreter hatten den 1. Mai daher als Termin favorisiert.
Grab wird in den Petersdom verlegt
Die Grabstätte von Papst Johannes Paul II. wird von den Grotten des Petersdomes in die Basilika selbst verlegt. Das teilte Vatikansprecher Federico Lombardi am Freitag zur Bekanntgabe der Seligsprechung des Papstes aus Polen am 1. Mai mit. Johannes Paul II. werde seine künftige Ruhestätte unter dem Altar der Sebastian-Kapelle erhalten, der zweiten Kapelle rechts im Petersdom.
Der Sarg des Papstes werde jedoch nicht geöffnet; eine Exhumierung werde es nicht geben, betonte Lombardi. Der Leichnam werde in einem geschlossenen Sarg aus einfachem Marmor aufbewahrt werden und nicht ausgestellt. Der Sarg trage die Aufschrift "Beatus Ioannes Paulus II". Die sterblichen Überreste von Papst Innozenz XI. (1676-1689), die bislang in der Kapelle aufbewahrt werden, sollen nach Vatikanangaben in die Transfigurationskapelle umgebettet werden.
Heiligsprechungskongregation bestätigt Verfahren
Mit dem "Wunder-Dekret" bestätigte der Vatikan die medizinisch unerklärliche Heilung der Französin Marie Simon-Pierre Normand. Die seit 2001 an Parkinson erkrankte Ordensfrau hatte nach dem Tod des Wojtyla-Papstes gemeinsam mit ihren Mitschwestern um dessen Fürsprache für eine Heilung gebetet. In der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 2005 verschwanden plötzlich die Schmerzen und die Symptome. Den Wunderprozess hatte die zuständige Mediziner-Kommission zweimal aufgerollt.
In einer am Freitag veröffentlichten Note betonte die Heiligsprechungskongregation, dass das Verfahren für Johannes Paul II. nach den üblichen strengen kirchlichen Normen erfolgt sei. Zwar habe Benedikt XVI. die vorgesehene fünfjährige Wartefrist zu Prozessbeginn verkürzt, weil Johannes Paul II. "zu Lebzeiten, beim Tod und nach dem Tod" im hohen "Ruf der Heiligkeit" stand. Ansonsten seien die kanonischen Vorschriften "vollständig beachtet" worden.
Von Juni 2005 bis Anfang 2007 war das Seligsprechungsverfahren parallel auf Diözesanebene in Rom und in Krakau geführt worden. Im Mai 2007 nahm die vatikanische Heiligsprechungskongregation den Prozess auf. Im Juni 2009 wurde die "Positio" mit dem Untersuchungs- und Zeugenmaterial von der zuständigen Theologenkommission und im November 2009 von der Kardinalskommission akzeptiert. Am 19. Dezember 2009 erkannte Benedikt XVI. seinem Vorgänger den heroischen Tugendgrad zu.
Die Untersuchungen zum "Wunderprozess" und zur Heilung der französischen Ordensfrau wurde am 21. Oktober 2010 von der zuständigen Medizinerkommission approbiert. Am 11. Januar 2011 habe dann auch die Kardinalskommission das Wunder bestätigt. Danach lag es am Papst, das entsprechende Dekret zu unterzeichnen.
Bei einer Audienz für den Präfekten der Heiligsprechungskongregation, Kardinal Angelo Amato, unterzeichnete Benedikt XVI. am Freitag insgesamt neun Dekrete. In drei Fällen bestätigte er ein Heilungswunder, in fünf weiteren erkannte er den Heroischen Tugendgrad an, darunter der für den Gründer des Salvatorianerordens, Johann Baptist Jordan (1848-1918). Zudem bestätigte der Papst das Martyrium von fünf im Dezember 1941 in Bosnien ermordeten Ordensfrauen.
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