Schadenersatzforderung: Piraten verklagen Bundesregierung
zuletzt aktualisiert: 15.04.2009 - 18:19Berlin (RPO). Die Piratenjagd der Bundeswehr am Horn von Afrika beschäftigt nun auch Berliner Gerichte. Zwei mutmaßliche somalische Piraten haben rechtliche Schritte gegen die Bundesregierung eingeleitet, weil sie nach Kenia überstellt wurden. Die inhaftierten Männer verlangen unter anderem konsularische Hilfe sowie die Übernahme der Kosten des Rechtsstreits.
Nach Angaben von "bild.de" will einer der mutmaßlichen Piraten die Bundesregierung auf Schadenersatz im Wert von 10.000 Euro verklagen. Der Anwalt bestreitet den Angaben zufolge, dass Mohamed A. tatsächlich ein Pirat sei. "Der Kläger verabscheut jede Gefährdung unschuldiger Seeleute, die durch Akte der Piraterie ausgelöst wird", wird er vom Onlineportal zitiert.
In der Klageschrift heißt es laut "bild.de" weiter: "Der Kläger befindet sich in einer eigentlich für vier Mann ausgerichteten Gemeinschaftszelle, allerdings mit neun weiteren Männern." Seine Notdurft verrichte er - wie alle Zellengenossen - in einen Eimer, der in einer Ecke des Raumes platziert ist - ohne Sichtschutz. Eine Privatsphäre existiere nicht. Die Zellen hätten keine Türen, sondern seien rundherum vergittert. Ein Bett werde nicht zur Verfügung gestellt, lediglich Matratzen auf dem Boden.
"Die Nahrungsversorgung ist extrem dürftig - in diesem Zusammenhang ist allerdings wesentlicher, dass auf die Religionszugehörigkeit des Klägers, islamischen Glaubens, keine Rücksicht genommen wird. Vegetarische Kost ist nur auf ärztliche Anordnung möglich, so dass der Kläger, will er denn nicht verhungern, unweigerlich auch Schwein essen muss." Nach Angaben des Online-Portals ist der Prozess für den 22. April geplant.
Streit um Mindeststandards
Neun Piraten hatte die Bundeswehr Mitte März an Kenia übergeben. Zuvor hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft von einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung abgesehen. Der Grund: Durch ein Übernahmeabkommen der EU und Kenia gebe es jetzt in Kenia Mindeststandards für ein Strafverfahren.
In dem Abkommen zwischen der EU und Kenia verpflichtet sich das ostafrikanische Land, dass jeder übergebene Pirat unverzüglich einem Richter vorgeführt wird. Zudem versichert Kenia, dass jeder Gefangene human behandelt und "weder Folter noch grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt wird".
Zwei der neun Piraten haben nach Angaben des Landgerichts und des Verwaltungsgerichts Berlin eine Klage und einen Eilantrag eingereicht (AZ: 23 O 205/09 und AZ: 34 L 130/09). Vertreten werden die mutmaßlichen Seeräuber, die in Mombassa in Kenia inhaftiert sind, durch Rechtsanwälte aus Berlin und Frankfurt am Main.
In der Klage hebt einer der Männer hervor, dass die zwischen Deutschland und Kenia vereinbarten Mindeststandards in Kenia nicht eingehalten würden. So vertrete nur ein Rechtsanwalt alle neun Inhaftierten und es gebe keine medizinische Versorgung. Wegen der schlechten hygienischen Zustände müsse der Kläger befürchten, an einer Hautinfektion oder Tuberkulose zu erkranken. Der Strafprozess in Mombasa soll am 22. April beginnen.
Der Mann fordert einer das Innen-, Außen-, Justiz- und Verteidigungsministerium auf, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Wegen der "unrechtmäßigen Überstellung" nach Kenia verlangt der Kläger von den Ministerien zudem Schadenersatz.
Ein zweiter inhaftierter Somalier weist auf das "Mortalitätsrisiko" in dem Gefängnis Shimo La Tew. Er verlangt in einem Eilantrag diplomatischen und konsularischen Schutz und fordert das Auswärtige Amt auf, den Verteidiger zu bezahlen. Das Verwaltungsgericht wollte den Antrag noch am Mittwoch dem Ministerium zustellen. Ein Außenamtssprecher betonte derweil, die Einhaltung der Mindeststandards werde überprüft.
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