Antrag abgelehnt: Polanski wird nicht in Abwesenheit verurteilt
zuletzt aktualisiert: 23.04.2010 - 06:36Los Angeles (RPO). Starregisseur Roman Polanski ist auch in der Berufung mit einem Antrag auf eine Verurteilung in Abwesenheit gescheitert, mit der er seine Auslieferung in die USA vermeiden wollte. Ein Bezirksgericht im Bundesstaat Kalifornien wies die Berufung am Donnerstag ab. Damit ist der Weg für eine Auslieferung des Filmemachers in die Vereinigten Staaten geebnet.
Bereits Ende Januar hatten die Anwälte Polanskis auf ein Urteil in Abwesenheit des Angeklagten gedrungen. Der 76-Jährige Regisseur steht derzeit in der Schweiz unter Haussarrest, wo er auf Betreiben der USA verhaftet wurde. Er hatte vor 32 Jahren die USA fluchtartig verlassen, bevor er wegen Sex mit einer 13-Jährigen verurteilt werden konnte. Die Tat hat er zugegeben. Die Staatsanwaltschaft besteht auf einer Auslieferung Polanskis.
Polanskis damaliges Opfer, Samantha Geimer, dagegen will nicht mehr gegen den Regisseur vorgehen. Ihr Antrag auf Einstellung des Verfahrens wurde jedoch ebenfalls am Donnerstag von dem kalifornischen Berufungsbericht abgelehnt.
Geimer sehe sich längst als Justizopfer, da ihr Fall gegen ihren Willen weiter verfolgt werde, schrieb ihr Anwalt Lawrence Silver im März an das Gericht. "Gerechtigkeit ist nicht aus diesem Stoff gemacht." Erst sei sie von Polanski zum Opfer gemacht worden, nun vom Justizsystem. Das Gericht antwortete darauf: Geimer sei nicht berechtigt, das Ergebnis eines Strafverfahrens zu diktieren.
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