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Großbritannien: Recht auf aktive Sterbehilfe soll gelockert werden

zuletzt aktualisiert: 20.02.2010 - 12:52

London (RPO). Die britische Staatsanwaltschaft will in der kommenden Woche die Gesetzeslage zur Sterbehilfe weiter klären. Nach einem Bericht der Online-Ausgabe des britischen "Daily Telegraph" sollen die neuen Richtlinien auf eine weitere Lockerung hinauslaufen. Menschen, die anderen aus Mitleid helfen, ihr Leben zu beenden, sollen demnach nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Immer mehr Deutsche benötigen eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.  Foto: AP, AP
Immer mehr Deutsche benötigen eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Foto: AP, AP

Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Der "Telegraph" bezeichnet die Pläne als "Meilenstein der Rechtsgeschichte", da ein Gesetz de facto erstmals nur von den Richtern des Oberhauses und ohne parlamentarische Beteiligung geändert werde. Rechtsexperten sehen den Schritt als "praktische Entkriminalisierung" einer Straftat und einen "Übergriff auf die Parlamentshoheit". In England und Wales sieht das Gesetz für Beihilfe zum Suizid derzeit bis zu 14 Jahre Haft vor.

Betroffene hatten wiederholt kritisiert, es sei unklar, ab welchem Punkt und inwieweit Verwandten und Freunden, die unheilbar Kranken aktive Sterbehilfe leisteten oder ermöglichten, eine Strafverfolgung drohe. Obwohl mehr als 100 todkranke Briten in den vergangenen zehn Jahren ihr Leben in ausländischen Kliniken beendet haben, wurde niemand wegen Sterbehilfe strafrechtlich verfolgt.

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Schon im vergangenen September hatte der Leiter der britischen Anklagebehörde Keir Starmer erste Richtlinien zur Klärung der Gesetzeslage veröffentlicht. Demnach soll auf eine strafrechtliche Verfolgen der Sterbehilfe verzichtet werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, etwa, wenn der Betroffene zuvor versucht hat, sich selbst zu töten und der Helfer keinen finanziellen Nutzen aus dem Tod zieht. Außerdem spielten das Alter, der Gesundheitszustand und der geistige Zustand des Patienten eine Rolle.

Der katholische Erzbischof von Cardiff, Peter Smith, lehnte einen solchen Ansatz "mit Checkliste" ab. Dieser gaukle möglichen Straftätern vor davonzukommen, wenn alle nötigen Bedingungen erfüllt seien, wurde Smith im "Telegraph" zitiert.

Quelle: KNA/felt

 
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