Haft in der Türkei: Sabrina A. soll Kind in Deutschland bekommen
VON J. POGORZALEK UND T. SEIBERT - zuletzt aktualisiert: 18.07.2007 - 09:06Duisburg/Antalya (RP). Rheinhausen, Atroper Straße, Ecke Annastraße: Das Viertel, in dem es sonst vor den türkischen Kulturvereinen, Internetcafés und Spielhallen sehr lebendig zugeht , wirkt wie ausgestorben. „Die verkriechen sich“, meint ein Anwohner. „Die“ - das sind all jene, die keine Fragen beantworten möchten zu Sabrina A. Die 19-Jährige, die in Antalya als mutmaßliche Drogenkurierin verhaftet wurde, lebt unter ihnen, in „Klein-Chicago“, wie das Viertel genannt wird.
Dort kommt es oft zu Polizeieinsätzen. Im vergangenen November sind bei Streitigkeiten auf der Straße Schüsse gefallen. Anwohner wollen von „Privatkriegen“ zwischen Banden wissen. In „Klein-Chicago“ lebe die Unterwelt, erzählen sie. Und die sei seit Sabrinas Verhaftung in Aufruhr.
Das Haus, in dem Sabrina A. wohnt, will auf den ersten Blick so gar nicht ins Milieu passen. Die blaue Altbau-Fassade wirkt gepflegt. Die Klingelschilder aber bieten das im Viertel übliche Bild: Einige sind unbeschriftet, auf die anderen vornehmlich Namen ausländischer Herkunft gekritzelt.
Klingeln ist zwecklos. Niemand öffnet. Ein Mann, der aus einem Fenster schaut, erklärt, Sabrinas Ehemann sei nicht zu Hause. „Er ist beim Rechtsanwalt.“ Und wie geht es seiner Frau, die im dritten Monat schwanger ist?
Die Behörden in Antalya hielten sich gestern bedeckt. Türkische Justiz-Kenner berichteten, dass die zweifache Mutter selbst bei einer Verurteilung wegen Drogenschmuggels ihr drittes Kind nicht unbedingt in einem türkischen Gefängnis auf die Welt bringen müsse. Die Justiz in Antalya habe angesichts der Schwangerschaft der Beschuldigten ein Interesse, den Fall so rasch wie möglich abzuhandeln.
Denkbar sei, dass das Verfahren gegen die Deutsche vom Prozess gegen die beiden türkischen Beschuldigten abgetrennt werde. Das könnte geschehen, wenn sich herausstellen sollte, dass Sabrina A. nicht als Drahtzieher, sondern nur als Kurierin in dem versuchten Schmuggel fungierte. Nach dem Urteil würde sie vermutlich rasch nach Deutschland verlegt werden.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum