Entscheidung der Schulbehörde in Basel Muslimische Schüler müssen Lehrerin die Hand schütteln

Genf · Muslimische Schüler im schweizerischen Kanton Basel-Land dürfen ihrer Lehrerin nicht aus religiösen Gründen den Handschlag verweigern. Diese Entscheidung gab die Schulbehörde des Kantons am Mittwoch bekannt. Sonst droht eine Geldtrafe von bis zu 4500 Euro.

Anlass für die Richtlinie der Behörde war ein Fall, der in der Schweiz große Aufmerksamkeit erregt hatte: Zwei Brüder im Alter von 14 und 15 Jahren aus Syrien hatten sich geweigert, ihrer Lehrerin an der Sekundarschule in Therwil die Hand zu geben.

Die beiden muslimischen Jugendlichen argumentierten, dass der Islam ihnen körperlichen Kontakt zu Frauen außerhalb der Familie verbiete. Die Schule hatte ihnen daraufhin per Ausnahmegenehmigung erlaubt, den in der Schweiz üblichen Händedruck bei der Begrüßung des Lehrers zu unterlassen. Diese Ausnahmegenehmigung hob die kantonale Schuldirektion nun auf.

Das öffentliche Interesse bezüglich der Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Integration von Ausländern überwiege die Glaubensfreiheit "erheblich", begründete die Schulbehörde ihre Entscheidung. "Der Händedruck kann durch eine Lehrperson folglich eingefordert werden." Wenn Schüler den Handschlag verweigerten, könne den Erziehungsberechtigten eine Strafe von bis zu 5000 Franken (4500 Euro) auferlegt werden.

Die betroffene Schule begrüßte die Entscheidung der Behörde. Sie habe nun "Klarheit für das weitere Vorgehen", erklärte die Sekundarschule Therwil. Der Entscheid sei der Familie bereits mitgeteilt worden.

Der Fall hatte in der Schweiz eine lebhafte Debatte ausgelöst, an der sich führende Politiker beteiligten. Justizministerin Simonetta Sommaruga etwa hatte die Entscheidung der Schule öffentlich kritisiert und erklärt, dass Händeschütteln Teil der schweizerischen Kultur sei.

Der Fall hat auch für die betroffene Familie aus Syrien Konsequenzen. Der Vater der beiden Schüler, ein muslimischer Imam, war 2001 in die Schweiz eingewandert. Die schweizerischen Behörden gaben im vergangenen Monat bekannt, das Einbürgerungsverfahren für die Familie sei auf Eis gelegt. Am Mittwoch teilte die Schulbehörde zudem ohne nähere Einzelheiten mit, dass ein Mitglied der Familie wegen Gewaltverherrlichung in sozialen Medien verwarnt worden sei.

(AFP)
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