Gegen Kaution: Schweizer Justiz lässt Polanski frei
zuletzt aktualisiert: 25.11.2009 - 17:52Genf (RPO). Zwei Monate nach der Festnahme von Roman Polanski in der Schweiz hat ein Gericht die Freilassung des Filmemachers gegen Kaution angeordnet. Die entsprechende Entscheidung habe das Bundesstrafgericht in Bellinzona getroffen, teilte das Justizministerium am Mittwoch mit. Polanski solle 4,5 Millionen Franken (knapp drei Millionen Euro) Kaution zahlen, seine Ausweise abgeben und elektronisch überwachten Hausarrest antreten.
Das Gericht habe einer Beschwerde von Polanskis Anwälten gegen eine abgelehnte Haftentlassung stattgegeben, sagte Ministeriumssprecher Folco Galli. Das Justizministerium prüfe allerdings derzeit, gegen die Entscheidung vor dem Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Berufung einzulegen. Das Justizministerium hatte Ende Oktober ein Gesuch Polanskis auf Haftentlassung abgelehnt, weil ein hohes Fluchtrisiko bestehe.
Polanski Anwalt Georges Kiejman zeigte sich "sehr glücklich" über die Entscheidung des Bundesstrafgerichts. "Das ist eine große Freude", sagte er. Den Hausarrest werde der 76-jährige Polanski, der die französische und die polnische Staatsbürgerschaft hat, voraussichtlich in seiner millionenteuren Villa im Schweizer Nobel-Skiort Gstaad antreten.
Die Schweizer Polizei hatte den Regisseur Ende September aufgrund eines US-Haftbefehls festgenommen, als er zu einem Filmfest nach Zürich reisen wollte. Die US-Justiz wirft Polanski vor, 1977 mit einem damals 13-jährigen Mädchen geschlafen zu haben, das er zuvor mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht hatte. Der Filmemacher saß dafür 42 Tage in US-Haft, setzte sich vor Verfahrensbeginn aber nach Europa ab und kehrte seitdem nie in die USA zurück. Im Fall einer Auslieferung an die USA droht ihm eine Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen.
Nach Angaben aus US-Justizkreisen wollen Polanskis Anwälte am 10. Dezember bei einer Anhörung vor einem Berufungsgericht in Los Angeles eine Einstellung des Prozesses erwirken. Das Anwaltsteam fordert, das Missbrauchsverfahren wegen juristischer Fehler für abgeschlossen zu erklären.
Auch das heute 45 Jahre alte Polanski-Opfer Samantha Geimer hatte im Oktober die Einstellung des Verfahrens beantragt. Ihre Anwälte begründeten dies mit der gesundheitlichen Belastung und beruflichen Problemen, die der Medienrummel für Geimer darstellten. Die heute auf Hawaii lebende Frau und ihre Familie würden von Journalisten geradezu "gejagt", heißt es in dem Antrag.
Als Regisseur, Drehbuchautor, Produzent oder Schauspieler blickt Polanski auf eine mehr als 40-jährige Karriere zurück. Zu seinen bekanntesten Werken zählen neben "Rosemary's Baby" und "Chinatown" die Satire "Tanz der Vampire". Für sein autobiografisches Werk "Der Pianist", das die Überlebensgeschichte eines polnischen Klavierspielers unter den Nazis erzählt, wurde er 2003 mit dem Oscar ausgezeichnet. Den Preis nahm er nicht persönlich entgegen.
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