Franzose zieht vor Gericht Schwerhöriger nach falscher Augen-OP fast erblindet

Limoges · Er bekam die Augen-OP eines anderen Patienten und wurde später blind - nun zieht der schwerhörige Franzose vor Gericht. Hätte das Krankenhaus den Irrtum verhindern können? Und lässt sich seine spätere Blindheit wirklich auf die falsche OP zurückführen?

Eigentlich stand nur ein kleiner Eingriff am Augenlid an - wegen seiner Schwerhörigkeit ist ein heute 80-Jähriger in Frankreich aber irrtümlich am Auge selbst operiert worden. Der inzwischen nahezu blinde Mann zog vor das Gericht der französischen Stadt Limoges, weil er den Verlust seiner Sehkraft auf die unnötige Operation zurückführt.

Der schwerhörige Mann hatte sich 2011 in Limoges einem kleinen Eingriff am Augenlid unterziehen wollen. In der Klinik wurde er gebeten, für die OP seine Hörgeräte abzusetzen. Als ein anderer Patient aufgerufen wurde, stand irrtümlich der Schwerhörige auf.

Weil den Ärzten die Verwechslung nicht auffiel, unterzogen sie ihn einer sogenannten Vitrektomie, bei welcher der Glaskörper des Auges oder ein Teil davon chirurgisch entfernt wird. Der Fehler fiel erst einen Tag nach der OP auf.

Drei Jahre später begann die Sehkraft des Mannes dramatisch zu schwinden, heute ist er nahezu blind. Er führt das auf den unnötigen Eingriff zurück. Allerdings hatte er schon Jahre vor der Operation an einer Augenerkrankung gelitten, die mit zunehmendem Alter fortschreitet.

Eine Expertise kam zu dem Schluss, diese sei für die nahezu vollständige Blindheit des Mannes verantwortlich und nicht der Eingriff. Vor Gericht verlangte der 80-Jährige am Mittwoch eine Gegen-Expertise. Das Urteil wird am 13. Juli erwartet.

(AFP/vondi)
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