Islamistische Hetzschriften auf Laptop Solinger Salafisten in London verurteilt

London · Im Londoner Terrorprozess gegen zwei junge Männer aus Solingen sind die Urteile gefallen. Der Zentrale Strafgerichtshof Old Bailey verhängte am Montag gegen die 24 und 28 Jahre alten Männer Haftstrafen von 12 beziehungsweise 16 Monaten.

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Foto: afp, FETHI BELAID

Glimpfliche Urteile für Solinger Islamisten: Der Zentrale Londoner Strafgerichtshof Old Bailey verurteilte die beiden Deutschen am Montag zu Haftstrafen von zwölf und 16 Monaten, weil sie Texte mit sich führten, die "zu einem terroristischen Akt hilfreich sein können".

Die Hälfte der Strafe müssen sie absitzen, der Rest wird zur Bewährung ausgesetzt. Der 24 Jahre alte Robert B. ist damit praktisch frei. Denn beide sitzen seit einem halben Jahr in britischer U-Haft. Der 28 Jahre alte Christian E. muss noch etwa vier Monate absitzen, bevor auch er seine Bewährungszeit in Deutschland verbringen darf.

Die beiden Solinger hatten sich in dem Prozess am vergangenen Donnerstag schuldig bekannt. Sie waren bei ihrer Einreise mit der Fähre im Hafen von Dover erwischt worden, als sie islamistische Hetzschriften auf ihren Laptops mit sich führten. Unter anderem wurden die Artikel "Wie man in der Küche seiner Mutter eine Bombe baut" und "39 Möglichkeiten den Dschihad zu unterstützen" sichergestellt. Ein Teil der Artikel stammt aus der englischsprachigen Zeitschrift "Inspire", die einer Al-Kaida-Splittergruppe zugeschrieben wird. Christian E. und Robert B. werden der Solinger Salafisten-Szene zugerechnet.

Der reine Besitz der Schriften ist in Deutschland nicht ohne weiteres strafbar, wie eine Vertreterin der britischen Anklagebehörde Crown Prosecution Service vor Gericht erklärte. Auch in den USA werde der bloße Besitz der Schriften nicht bestraft. Christian E. hatte zu seiner Verteidigung angeführt, er habe nicht gewusst, dass die Texte in Großbritannien verboten sind. Er habe sich lediglich "einen umfassenden Überblick über alle Richtungen des Islam" verschaffen wollen. Dass er aber auf seinem Laptop keinerlei Texte gespeichert hatte, die moderaten Glaubensrichtungen des Islam zuzurechnen sind, sprach für das Gericht gegen ihn.

Während des Prozesses hatte der Vater von Christian E. freiwillig vor britischen Ermittlern ausgesagt. Er hatte versucht, die positive Seite seines Sohnes darzustellen, der 2003 zum Islam übergetreten war. Demnach soll Christian E. erst in der Solinger Moschee, wo er wie auch Robert B. phasenweise sogar gewohnt hatte, verblendet worden sein. Beide lernten arabisch und hielten Kontakte nach Ägypten.

(dpa)
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