Urteil in Spanien Verkäuferin klärt Kind über Weihnachtsmann auf und verliert Job

Madrid · Die Mitarbeiterin einer Kaufhauskette hat in Spanien die Tochter von Kunden über den Weihnachtsmann "aufgeklärt" und deshalb ihren Job verloren. Die Kündigung aus Disziplinargründen sei in diesem Fall zulässig, entschied das Oberlandesgericht der Kanaren in Santa Cruz de Tenerife.

 Es gibt ihn also gar nicht, den Weihnachtsmann (Symbolbild).

Es gibt ihn also gar nicht, den Weihnachtsmann (Symbolbild).

Foto: dpa, flm

Das Urteil wurde am Dienstag veröffentlicht. Die Klage der Frau gegen die bereits vor gut zwei Jahren mitgeteilte Entlassung wurde vom Gericht zurückgewiesen. Der Zwischenfall, der zu der Kündigung führte, hatte sich kurz vor Heiligabend 2015 ereignet. Die Verkäuferin der Schmuck- und Uhren-Abteilung forderte das siebenjährige Kind dazu auf, mit dem Vater in eine andere Abteilung des Kaufhauses "El Corte Inglés" zu gehen, damit die Mutter in Ruhe ein Weihnachtsgeschenk kaufen könne.

Auf die Enthüllung, dass die Eltern die Weihnachtsgeschenke kaufen, habe das Kind "bestürzt reagiert", heißt es in der Urteilsschrift. Auch die Eltern seien fassungslos gewesen. Ein Abteilungsleiter habe sich für die Verkäuferin entschuldigen müssen. Vor diesem Zwischenfall sei die Verkäuferin bereits mehrfach negativ aufgefallen, weil sie sich etwa rebellisch verhalten habe.

(oko)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort