Entscheidung des Verfassungsrates Stierkämpfe bleiben in Frankreich erlaubt

Paris · Begeisterung bei den Stierkampf-Fans, Empörung und Wut bei den Tierschützern: In Frankreich dürfen weiterhin Stierkämpfe stattfinden, wie der Verfassungsrat in Paris am Freitag entschied. Die höchste Instanz in Verfassungsfragen wies damit eine Beschwerde von Stierkampf-Gegnern gegen eine gesetzliche Ausnahmeklausel für bestimmte französische Regionen ab.

Nackter Protest gegen Stierkampf
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Im Süden Frankreichs haben Stierkämpfe viele Anhänger und gelten dort als traditionsreiches Kulturgut. Für Städte wie Nîmes, Arles und Bayonne sind sie auch ein wichtiger Touristenmagnet und Wirtschaftsfaktor. Zwar ist in Frankreich jeder "Akt der Grausamkeit" gegen Tiere verboten. Ausnahmen macht das Strafgesetzbuch aber bei Stier- und Hahnenkämpfen in Regionen, in denen es sich um eine "örtliche Tradition" handelt. Der Verfassungsrat entschied nun, dass diese Ausnahmeklausel verfassungsgemäß ist.

Tierschutz-Organisationen hatten Beschwerde gegen die Ausnahmeklausel für Stierkämpfe eingelegt, die sie als brutale Tierquälerei ansehen. Der Beschluss des Verfassungsrates stieß nun auf wütende Kritik. Die frühere Schauspielerin Brigitte Bardot, die seit Jahren als Tierschützerin in Erscheinung tritt, nannte die sogenannten "Weisen" in dem Gremium "Feiglinge". Sie fügte hinzu: "Wir leben in einem Land, das ein großes Schlachthaus ist." Bardot äußerte dennoch die Hoffnung, dass die Corridas eines Tages auch in Frankreich verboten werden.

Jean-Pierre Garrigues vom Radikalen Anti-Stierkampf-Komitee (Crac), das zusammen mit einer weiteren Organisation die Beschwerde gegen die Stierkämpfe initiiert hatte, stellte die Unabhängigkeit des Verfassungsrates in Frage und sprach von "politischem Druck". Dabei verwies er insbesondere auf den spanischstämmigen, sozialistischen Innenminister Manuel Valls, der sich vor der Entscheidung klar für die Stierkampf-Tradition ausgesprochen hatte. Garrigues sagte der Nachrichtenagentur AFP, in Frankreich herrsche eine "Stierkampf-Diktatur".

Erleichterung herrschte hingegen in den Stierkampf-Hochburgen im Süden des Landes. Der Direktor der berühmten Arena im südfranzösischen Nîmes, Simon Casas, sowie sein Kollege in Arles, Luc Jalabert, begrüßten die "Weisheit" des Verfassungsrates. Casas hob in einer Erklärung hervor, dass der Stierkampf im Süden des Landes "aus kulturellen, historischen und wirtschaftlichen Gründen" bestehe. Zudem hob er hervor: "Der Stierkampf ist eine Kunst." Seine Gegner wüssten "nicht, wovon sie sprechen".

Der Verfassungsrat begründete seine Entscheidung damit, dass die Ausnahmeklausel, die auch für Hahnenkämpfe auf den französischen Antillen gilt, "präzise, sachlich und vernünftig" sei. Solche Ausnahmeklauseln gebe es im Gesetz auch in anderen Bereichen, etwa im Arbeitsrecht. Es stehe dem Gesetzgeber aber frei, die Gesetze zu ändern.

Die Vereinigung der Stierkampf-Städte und die Beobachtungsstelle für Stierkampf-Kultur hoben hervor, dass der Stierkampf in Frankreich nun "in Stein gemeißelt" sei. Das Radikale Anti-Stierkampf-Komitee hatte allerdings bereits vor der Entscheidung angekündigt, notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

(AFP)
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