Gerichtsurteil Tantra-Masseurin muss Sexsteuer zahlen
Mannheim/Stuttgart · Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim wies die Revisionsklage der Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt Stuttgart ab, wie das Gericht am Montag mitteilte.
Nach Auffassung der Richter bietet die Klägerin in ihrem Betrieb gezielt die "Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen". Die Klägerin machte dagegen geltend, dass die Ganzkörpermassagen nach striktem Tantra-Ritual abliefen. Sie seien nicht in erster Linie auf das sexuelle Vergnügen, sondern auf ganzheitliches Wohlbefinden ausgerichtet.
Im vergangenen Herbst war die Frau vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit einer Klage gegen die Steuer gescheitert. Die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils durch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.