Ungewöhnliche Klage Tierschützer gegen "Versklavung" von Orcas

Washington · Kurioser Justizfall in den USA: Tierschützer haben eine Klage im Namen von fünf Orcawalen eingereicht. Sie wollen von einem Richter in San Diego (Kalifornien) prüfen lassen, ob das Verbot der Sklaverei auch für Meeressäuger gilt.

Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte am Dienstag den Eingang der Klage des amerikanischen Tierschutzverbands Peta (People fot the Ethical Treatment of Animals) sowie mehrerer Meeressäuger-Experten und ehemaliger Trainer von Walen gegen den Erlebnispark "Seaworld".

Die Tierschützer klagen nach eigenen Angaben im Namen der "Seaworld"-Wale Tilikum, Katina, Kasatka, Ulises und Corky gegen die ihrer Meinung nach sklavenartige Haltung der Meeressäuger. Die Tiere müssten in kleinen Becken leben und täglich in den Freizeitparks des Unternehmens in Kalifornien und Florida auftreten. Eine solche Haltung sei nach einem Zusatz in der US-Verfassung zur Abschaffung der Sklaverei verboten, meinen sie.

Das Unternehmen hatte nach Medienberichten versucht, die Klage abzuwenden. "Weder Orcas noch irgendein anderes Tier waren mit der Formulierung "Wir, das Volk" gemeint, als die Verfassung angenommen wurde", erklärte ein "Seaworld"-Anwalt dem Gericht. Wie die "Los Angeles Times" berichtete, teilte der Richter Jeffrey Miller die Meinung, dass der Anti-Sklaverei-Paragraf nur für Menschen gelte.

Die "Seaworld"-Verteidigung kritisierte die Kläger, gegen jeden gesunden Menschenverstand zu handeln. "Während Peta mit dieser PR-Aktion weitermacht, entließ "Seaworld" vier gerettete und aufgepäppelte Seelöwen wieder in die freie Wildbahn."

(dpa)
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