L'Oréal-Erbin Bettencourt: Tochter scheitert vor Vormundschaftsgericht
zuletzt aktualisiert: 22.07.2010 - 20:55Paris (RPO). Die Tochter der L'Oréal-Erbin Liliane Bettencourt ist erneut mit einem Versuch gescheitert, ihrer Mutter die Geschäftsfähigkeit juristisch aberkennen zu lassen. Ohne ein medizinisches Gutachten über den Gesundheitszustand der 87-jährigen Milliardärin könne ein Antrag auf Vormundschaft nicht angenommen werden, erklärte die Staatsanwaltschaft von Nanterre am Donnerstag.
Die Anwälte von Françoise Bettencourt-Meyers könnten sich jederzeit wieder an das Vormundschaftsgericht wenden, müssten dann aber ein solches Gutachten vorlegen. Die Staatsanwaltschaft hätte selber ein Gutachten von Bettencourt anfordern können, lehnte dies aber ab.
Bettencourt-Meyers war bereits Ende 2009 mit einem Antrag auf Vormundschaft gescheitert, weil ein medizinisches Gutachten fehlte. Bei dem erneuten Versuch argumentierten ihre Anwälte mit heimlichen Tonaufnahmen des ehemaligen Butlers von Bettencourt. Die aufgezeichneten Gespräche würden zeigen, dass auf Bettencourt "Druck" ausgeübt worden sei, der sie zu Handlungen verleitet habe, die ihr selbst geschadet hätten.
Bettencourt-Meyers will ihre Mutter - eine der reichsten Frauen der Welt - entmündigen lassen, weil sie Freunden über Jahre hinweg millionenschwere Geschenke gemacht hat. Vergangene Woche sagte Bettencourt in einem Fernsehinterview, sie sei wegen des Vorgehens ihrer Tochter "betrübt und gekränkt".
Die L'Oréal-Erbin steht derzeit im Verdacht, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. In den Strudel der Affäre ist im Zusammenhang mit dem Vorwurf illegaler Parteispenden auch die französische Regierung geraten.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum