Urteil: Jagd dient nicht wissenschaftlichen Zwecken UN-Gericht verbietet Japan Walfang in der Antarktis

Den Haag · Das höchste UN-Gericht hat Japan den Walfang in der Antarktis verboten. Dieser Walfang diene kommerziellen und nicht wissenschaftlichen Zwecken, urteilte der Internationale Gerichtshof (IGH) am Montag in Den Haag.

UN-Gericht verbietet Japan Walfang in der Antarktis
Foto: dpa, bjw tba

Japan müsse die Jagd auf die Meeressäuger beenden. Tokio müsse sämtliche Genehmigungen und Lizenzen zurückziehen, die es im Rahmen eines Abkommens über die Jagd zu wissenschaflichen Zwecken vergeben habe, sagte der Vorsitzende Richter Peter Tomka bei der Verlesung des Urteils. Neue Genehmigungen dürften nicht erteilt werden.

Das IGH gab mit seinem Urteil Australien Recht, das 2010 gegen Japan geklagt hatte. Die Regierung in Canberra warf Tokio vor, ein rechtliches Schlupfloch zu nutzen und unter dem Deckmantel der wissenschaftlichen Forschung gegen das Verbot des kommerziellen Walfangs zu verstoßen. Nach ihren Angaben töteten japanische Walfänger in dem JARPA-II-Programm zwischen 1987 und 2009 mehr als 10.000 der Meeressäuger, vor allem Minkwale. Tokio hat nie verschwiegen, dass das Fleisch getöteter Wale in Japan verzehrt wird.

Die Internationale Walfang-Kommission hatte 1986 den kommerziellen Walfang verboten. Japans Programm JARPA II sollte nach offizieller Darstellung die künftige Machbarkeit des kommerziellen Walfangs erforschen - ob dies auch ohne die Tötung der Tiere geschehen kann, wurde laut dem IGH-Urteil nicht hinlänglich geprüft. Laut IGH mangelte es bei den Fangquoten an Transparenz, außerdem habe es kaum wissenschaftliche Publikationen zu dem Programm gegeben.

Der Leiter der australischen Delegation in Den Haag, Bill Campbell, begrüßte das Urteil. Japan reagierte "zutiefst enttäuscht". Verhandlungsführer Koji Tsuruoka kündigte aber an, Japan werde die Entscheidung respektieren.

"Meilenstein für den Walschutz"

Die Tierschutzorganisation IFAW begrüßte das Urteil als "Meilenstein für den Walschutz". Die letzten drei Walfang-Nationen müssten nun "endlich einsehen, dass der Walfang keinen Platz im 21. Jahrhundert hat", sagte Ralf Sonntag von IFAW-Deutschland. Neben Japan bekennen sich auch Norwegen und Island zur Jagd auf die Meeressäuger. Anders als Japan betreiben sie ungeachtet des Moratoriums offen kommerziellen Walfang.

Laut der Umweltschutzorganisation Sea Shepherd, die immer wieder mit spektakulären Aktionen auf See gegen den Walfang protestiert, ist das Verbot in der Antarktis entscheidend für das Überleben der Wale in der Region. Geert Vons, Leiter von Sea Shepherd Niederlande, sprach von einem "fantastischen Urteil". Er warnte indes, dass Japan oder andere Länder neue wissenschaftliche Programme auflegen könnten: Das Urteil beziehe sich nur auf das Programm JARPA II.

Clare Perry von der Organisation Environmental Investigation Agency sagte, nun müsse die Aufmerksamkeit der japanischen Waljagd im Nordpazifik gelten. Dort dürften mit derselben "wissenschaftlichen" Begründung jährlich bis zu 500 Wale erlegt werden.

Der 1945 gegründete Internationale Gerichtshof ist die höchste Rechtsinstanz der Vereinten Nationen. Seine Urteile sind bindend und können nicht angefochten werden.

(ap/AFP)
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