Internationaler Gerichtshof US-Truppen begingen in Afghanistan womöglich Kriegsverbrechen

Den Haag · Mitglieder der US-Streitkräfte und der CIA sollen in Afghanistan Häftlinge gefoltert haben und sich damit möglicherweise Kriegsverbrechen schuldig gemacht. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag prüft den Vorwurf derzeit.

 Der Internationale Gerichtshof in Den Haag.

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag.

Foto: dpa, wk axs

Dies geht aus einem vorläufigen Untersuchungsbericht des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag hervor, den das Büro von Chefanklägerin Fatou Bensouda am Montagabend veröffentlichte. Nun werde eine mögliche Ausweitung der Ermittlungen geprüft. Das US-Außenministerium bezeichnete dies in einer Reaktion als nicht "gerechtfertigt oder angemessen."

In dem IStGH-Report hieß es, Mitglieder der US-Streitkräfte hätten mindestens 61 inhaftierte Personen in Afghanistan Folter und brutaler Behandlung ausgesetzt und deren persönliche Würde verletzt. Außerdem hätten CIA-Mitarbeiter in diesem Land sowie in Polen, Rumänien und Litauen mindestens 27 Häftlinge gefoltert. Die meisten Übergriffe fanden den Angaben zufolge in den Jahren 2003 und 2004 statt.

Bei den mutmaßlichen US-Kriegsverbrechen handele es sich nicht um Verstöße einiger weniger Einzelpersonen. Sie seien scheinbar vielmehr Teil gebilligter Verhörmethoden mit dem Ziel gewesen, Häftlinge zur Preisgabe geheimer Informationen zu bringen.

Die USA sind zwar kein Mitglied beim IStGH. Doch kann deren Bürgern Strafverfolgung drohen, wenn sie Verbrechen in einem Land begangen haben, das dem Strafgerichtshof angehört - wie etwa Afghanistan - und wenn die Beschuldigten in ihrer Heimat nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Ehe jedoch groß angelegte Ermittlungen eingeleitet werden könnten, müssten IStGH-Staatsanwälte feststellen, ob sie zuständig sind und ob den mutmaßlichen Verbrechen schon in den darin verwickelten Staaten nachgegangen wird. Im jüngsten Report wird darauf hingewiesen, dass es auf Betreiben von US-Behörden bereits Dutzende Untersuchungen sowie Militärtribunale gegeben habe. Die Staatsanwälte wollten sich aber nun mehr Klarheit über das Ausmaß der Foltervorwürfe verschaffen und dann entscheiden, ob die amerikanischen Fälle vor dem IStGH verhandelt werden sollen, hieß es in dem Bericht.

Die Sprecherin des Außenministeriums in Washington, Elizabeth Trudeau, sah in einer Weiterverfolgung der Vorwürfe keinen Grund. Den USA sei sehr daran gelegen, sich an das Kriegsrecht zu halten. "Wir haben ein robustes, nationales Ermittlungs- und Rechenschaftssystem, das internationale Standards mehr als erfüllt", sagte Trudeau.

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hatte die damalige Regierung von Präsident George W. Bush den Einsatz von Foltermethoden wie Waterboarding und andere sogenannte erweiterte Verhörtechniken gegen Terrorverdächtige erlaubt. Bei Waterboarding wird Betroffenen das Gefühl vermittelt, sie würden ertränkt. Präsident Barack Obama verbot derartige Praktiken nach seinem Amtsantritt 2009.

Im jüngsten US-Wahlkampf deutete dessen designierter Nachfolger Donald Trump indes an, dass er auf Gesetzesänderungen dringen würde, um Waterboarding und andere Foltermethoden wieder zu erlauben. Ein Verbot dieser Taktiken würde den USA gegenüber der Terrormiliz Islamischer Staat einen strategischen Nachteil bringen, argumentierte er.

(mre/ap)
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