Streit mit US-Behörde Steuerschuld mit 300.000 Münzen beglichen

Lebanon · Aus Wut über die Kfz-Zulassungsbehörde in Lebanon, im US-Bundesstaat Virginia, hat ein Mann seine Steuerschuld in Form von 300.000 Münzen beglichen. In Deutschland ist das so nicht möglich.

 Der Mann aus Virginia kam mit fünf Schubkarren in die Behörde, um seine Steuerschuld zu bezahlen.

Der Mann aus Virginia kam mit fünf Schubkarren in die Behörde, um seine Steuerschuld zu bezahlen.

Foto: Screenshot: Twitter (Herald Courier)

Er hatte die Nase offenbar gestrichen voll. Nachdem er zwei Autos verkauft hatte, sollte Nick Stafford aus Virginia umgerechnet 3000 Euro Umsatzsteuer zahlen. Ansich wohl kein Problem für ihn. Doch weil er nach eigenen Angaben viel Zeit damit verschwendet hat, herauszufinden, wo er seinen neuen Wagen anmelden muss, rollte er bei der Behörde buchstäblich mit fünf Schubkarren, voll mit Münzen, an.

Die Mitarbeiter staunten nicht schlecht, sahen sie sich doch fast mit einer dreiviertel Tonne Blechgeld konfrontiert. Wie die Lokalzeitung "Bristol Harald Courier" berichtet, entschieden sich die Mitarbeiter dazu, die 300.000 Münzen von Hand zu zählen. Rechtlich sei an diesem Vorgehen in den USA nichts auszusetzen. Laut der Regionalzeitung legt ein Bundesgesetz fest, dass Geldscheine aber auch Münzen als legales Zahlungsmittel von Steuern und Gebühren gelten.

Anders sieht die Situation in Deutschland aus. Hierzulande gelten nur Banknoten als sogenanntes unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel. Die Zahlung mit Münzen hingegen ist laut Artikel 3 des Münzgesetzes auf maximal 50 Münzen beschränkt. Dennoch gibt es offenbar verschiedene Handhaben. Die Gerichtskasse des Amtsgerichtes Düsseldorf nimmt nach eigenen Angaben keine Münzen an. Ein Fall wie der in Virginia sei dort noch nie vorgekommen. "Wenn Ordnungsgelder von den Betroffenen bar bezahlt werden, dann bislang immer mit Scheinen", sagt eine Mitarbeiterin. Bei der Stadt Düsseldorf sei eine Zahlung von Bußgeldern grundsätzlich auch bar und mit Münzen möglich. Die Stadtverwaltung orientiere sich aber an dem entsprechenden Artikel im Münzgesetz, sagt Stadtsprecher Volker Paulat. "Verwarnungsgelder können allerdings generell nicht in bar bezahlt werden, hier ist die Bankeinzahlung oder -überweisung vorgeschrieben", sagt er.

Die einzige Institution, die verpflichtet ist auch mehr als 50 Münzen anzunehmen, ist die Deutsche Bundesbank. Dort kann man große Münz-Mengen auch umtauschen. So zum Beispiel in der Niederlassung an der Berliner Allee in Düsseldorf.

(maxk)
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