Prozess gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange darf Haftbefehl anfechten

Stockholm · Wikileaks-Gründer Julian Assange sitzt noch immer in der ecuadorianischen Botschaft in London fest. Nun zeichnet sich aber zumindest im juristischen Streit mit Schweden ein Hoffnungsschimmer für den 43-jährigen ab. Ein schwedisches Gericht ist bereit, den geltenden Haftbefehl noch einmal zu überprüfen.

August 2012: Julian Assange hält Balkonrede in London
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Im juristischen Tauziehen um Wikileaks-Gründer Julian Assange hat Schwedens Oberstes Gericht einen Berufungsantrag des 43-jährigen Australiers gegen den geltenden Haftbefehl zugelassen. "Das Oberste Gericht genehmigt die Berufung", teilte das Gericht am Dienstag mit. Weitere Einzelheiten, etwa zu einem Verhandlungstermin, wurden nicht genannt.

Schweden fordert seit dem Jahr 2010 die Auslieferung Assanges, um ihn zu Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung zu verhören. Zuletzt bot die schwedische Staatsanwaltschaft dem Wikileaks-Gründer aber an, ihn in seinem ecuadorianischen Botschaftsexil in London zu den Vorwürfen zu befragen. Assange ist dazu bereit, sofern ihm Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt wird.

Assange-Streit: Polizei marschiert vor Botschaft auf
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Nachdem Assange bei der britischen Justiz alle Rechtsmittel gegen das Auslieferungsgesuch ausgeschöpft hatte, floh er im Juni 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London. Assange bezeichnet die Vorwürfe gegen ihn als politisch motiviert und fürchtet, von Schweden an die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm ein Prozess wegen Geheimnisverrats drohen könnte.

Wikileaks hatte mit der Veröffentlichung von Geheimdokumenten zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan sowie der Publikation zehntausender US-Diplomatendepeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen. Allein Assanges Überwachung in der Botschaft durch die britische Polizei soll täglich fast 11.000 Euro kosten.

(AFP)
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