In London im Botschaftsexil Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Assange weiter gültig
London · Die Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn sind längst fallengelassen worden, der britische Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt aber weiterhin bestehen.
Der 46-Jährige hat die diplomatische Vertretung Ecuadors in London seit 2012 nicht mehr verlassen und wird wohl auch vorerst in dem Botschaftsexil bleiben. Er befürchtet, in die USA ausgeliefert zu werden. Dass der britische Haftbefehl seine Gültigkeit behält, das entschied die zuständige Richterin am Westminster Magistrates' Court am Dienstag in London.
Als Assange in die diplomatische Vertretung flüchtete, lag gegen ihn ein europäischer Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden vor. Er befürchtete, zunächst nach Skandinavien und schließlich an die USA ausgeliefert zu werden. Im Mai 2017 stellte die Staatsanwaltschaft jedoch überraschend ihre Ermittlungen ein.
Kritiker halten ihn für einen Selbstdarsteller
Damit war Assange jedoch noch kein freier Mann. Scotland Yard kündigte an, den Enthüllungsaktivisten festzunehmen, sobald er die Botschaft verlasse. Die britischen Behörden warfen ihm vor, seine Kautionsauflagen verletzt zu haben, als er sich in die Botschaft flüchtete. Diesen Vorwurf sahen Assanges Anwälte mit dem Ende der Ermittlungen in Schweden als überholt an. Das Gericht entschied aber anders: Der Haftbefehl ist demnach noch gültig.
Die Vereinigten Staaten machen Assange dafür verantwortlich, dass über seine Wikileaks-Plattform brisante US-Dokumente aus den Kriegen in Afghanistan und im Irak veröffentlicht worden sind. Kritiker halten ihn für einen Selbstdarsteller, der sogar Menschenleben gefährdet habe. Seine Anhänger sehen in ihm einen Aufklärer.
Im US-Präsidentschaftswahlkampf 2016 veröffentlichte Wikileaks von Hackern gestohlene E-Mails der Demokratischen Partei. Dies schadete Hillary Clinton, die später Donald Trump unterlag. Zeitweise wurde Assange im Botschaftsasyl der Internetzugang gekappt.