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Gericht verurteilte Nachrichtenmagzin zu Schadenersatz: Bankenpleite: Focus muss zahlen

zuletzt aktualisiert: 31.03.2000 - 14:51

Hamburg (AP). Fünf Jahre nach dem Zusammenbruch des Bankhauses Mody hat das Landgericht Hamburg das Nachrichtenmagazin "Focus" am Freitag zu Schadenersatz verurteilt. Das Münchner Blatt hatte nach Feststellung des Gerichts mit dem Satz auf der Titelseite "Hamburger Privatbank in Not: Kunden zittern um ihr Geld" und einem Werbespot einen Ansturm von besorgten Kunden ausgelöst, der zur Schließung des Bankhauses am Tag darauf führte. "Focus" sprach von einem "Fehlurteil" und kündigte Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht an.

Chefredakteur Helmut Markwort hatte in einem TV-Spot für die Ausgabe vom 16. Januar 1995 erklärt: "Da können viele Menschen ihr Geld verlieren." Das Landgericht urteilte nun, der Focus Magazin-Verlag und Markwort seien verpflichtet, Mody allen Schaden zu ersetzen, der durch die Werbung oder die Ankündigung auf der Titelseite entstanden sei. Die Höhe des Schadenersatzanspruchs sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen.

Die Pressekammer sah durch das Verhalten von "Focus" und Markwort den Tatbestand der üblen Nachrede als erfüllt an. Ihnen sei es nicht gelungen, den Nachweis zu führen, dass die Bank seinerzeit tatsächlich vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch gestanden habe. Die Analyse der von den Beklagten zur wirtschaftlichen und bankenaufsichtsrechtlichen Situation der Mody-Bank vorgelegten Unterlagen lasse die Annahme einer solchen Situation nicht zu, entschieden die Richter.

"Focus" erklärte in München, das Urteil sei unter anderem damit begründet, dass auf Grund der nachgewiesenen Finanznot des Bankiers Arend G. Mody nicht automatisch die Bank selbst in Not sei. "Allein diese Begründung zeigt, dass es sich um ein Fehlurteil handelt. Außerdem hat 'Focus' nachgewiesen, dass die Mody Bank selbst schon vor Veröffentlichung der 'Focus'-Berichterstattung in Not war." Markwort sagte zu den Chancen in der Berufung: "Wir gehen davon aus, dass auch in diesem Verfahren zu Gunsten der korrekten und freien Berichterstattung und damit zu Gunsten von 'Focus' entschieden wird."

Der Verlag verwies in einer Presseerklärung darauf, dass "Focus" bislang als Sieger aus den juristischen Auseinandersetzungen mit der Mody Bank hervorgegangen sei. So hatte das Hanseatische Oberlandesgericht vor einem Jahr die Klage von zwei Aktionären der Bank auf Feststellung von Schadensersatzanspruch abgewiesen.

"Focus" berichtete, nach einer Strafanzeige des Magazins wegen Anlagebetrugs, Geldwäsche und Steuerhinterziehung habe die Hamburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen Arend G. Mody erhoben. Anlass der Ermittlungen sei ein Rechtsgutachten gewesen, das das Nachrichtenmagazin im Rahmen seiner Beweisführung in den Prozessen gegen die Privatbank vorgelegt habe.

Quelle: RPO Archiv

 
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