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Wende im Rosenkrieg der Beckers: Becker-Anhörung vertagt

zuletzt aktualisiert: 08.01.2001 - 17:49

Miami/Hamburg (dpa). Boris und Barbara Becker haben eine drohende Schlammschlacht vor Gericht in letzter Minute verhindert und wollen sich gütlich über Trennungsfragen einigen. Die zweite gerichtliche Anhörung in Miami wurde am Montag auf Wunsch beider Parteien nach nur sieben Minuten Dauer vertagt. Nach der überraschenden Wende bleibt dem einstigen Vorzeigepaar nun eine Frist von zehn Tagen bis zum neuen Gerichtstermin am 18. Januar.

Zuvor hatte der Ex-Tennisstar seine Mutter Elvira Becker und weitere Zeugen von Deutschland in die USA geholt für den Fall, dass es zu einem Schlagabtausch kommen würde. Parallel dazu hatten die zerstrittenen Eheleute, unterstützt von ihren Anwälten, tagelang intensiv verhandelt.

"Beide Parteien ringen zäh um eine Einigung, es war ein hartes Wochenende für Boris und Barbara Becker", sagte Barbara Beckers Anwalt Samuel I. Burstyn am Montag kurz nach der Vertagung der Anhörung. "Ich bin sehr optimistisch, dass es zu einer Einigung kommt." Vor Richter Maynard Gross hatte der Jurist, der Becker bei der ersten Anhörung am vergangenen Donnerstag hart zugesetzt hatte, erklärt: "Boris Becker hat den Vorschlag von letzter Woche, sich an einen Tisch zu setzen, beherzigt". Die Konfliktparteien seien auf dem Weg zu einer Einigung schon sehr weit vorangekommen.

Auch die Anwälte des Ex-Sportlers votierten für eine Unterbrechung der US-Anhörung. "Falls die Verhandlungen scheitern, werden wir am 18. Januar mit der Anhörung fortfahren", entschied daraufhin Richter Gross. Beobachter gingen davon aus, dass der nächste Termin vermutlich nur noch ein Formsache sein oder gar nicht mehr stattfinden wird. Details über Geld und das Sorgerecht für die zwei Söhne Noah (6) und Elias (1) wurden aber noch nicht bekannt.

Prozessbeobachter hatten schon am Wochenende spekuliert, dass die erste Anhörung beiden Streitenden die Augen über mögliche Imageschäden geöffnet habe. Außerdem hatten Freunde nach Medienberichten an das Paar appelliert, im Interesse ihrer Kinder den Rosenkrieg zu beenden. Vor allem für Boris Becker, dessen Vermögen auf rund 200 Millionen Mark geschätzt wird, stehe geschäftlich einiges auf dem Spiel. Deshalb wurde vermutet, dass der Münchner seiner Frau bei einer Scheidung mehr als die im Ehevertrag vereinbarten fünf Millionen Mark geben könnte und dass die Kinder bei ihr bleiben dürften. Im Gegenzug könnte sie die Klage in Miami fallen lassen und Boris ein uneingeschränktes Besuchsrecht gewähren.

Barbara Becker hatte in Florida auf Unterhalt und das Sorgerecht für die Söhne geklagt. Elvira Becker sollte gegen sie aussagen, dass der Lebensmittelpunkt der Kinder München sei, und nicht Florida, wie Barbara vor Gericht geltend machte.

In der ersten Anhörung, die vom Sender N24 live in deutsche Wohnzimmer übertragen wurde, war der dreifache Wimbledon-Sieger Becker mit seinem Anliegen gescheitert, die Öffentlichkeit von der Anhörung auszuschließen. Auch am Montag berichteten wieder private Fernsehkanäle live aus dem Verfahren.

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) verschärfte seine Kritik an der Berichterstattung. Der DJV-Vorsitzende Siegfried Weischenberg bezeichnete die TV-Übertragung aus dem Gerichtssaal in Miami im Sender "NDR4 Info" als "illegal". Nach Ansicht Weischenbergs ist es unerheblich, ob das juristische Verfahren in den USA spielt. "Ganz entscheidend ist, wo etwas ausgestrahlt wird. Nehmen nehmen wir einmal ein Parallelbeispiel: Irgendwo auf der Welt würde Pornografie- Darstellung legalisiert. Dann wäre es sicherlich auch nicht zulässig, von dort direkt nach Deutschland mit Hilfe von deutschen Sendern zu übertragen."

Eine außergerichtliche Einigung ist in Deutschland in allen zivilrechtlichen Streitigkeiten möglich, erläuterte Gerhard Zierl vom bayerischen Justizministerium am Montag in München. Einmal getroffen, könne man die Gültigkeit eines solchen Vertrages später nur anfechten, wenn man getäuscht worden sei. In Scheidungssachen könne man sich praktisch über alles einigen.

Quelle: RPO Archiv

 
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