London Becker kooperiert mit Insolvenzbehörde

London · Der Ex-Tennisprofi muss alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vorlegen.

Nachdem ein britisches Gericht Boris Becker für bankrott erklärt hatte, hatten Beckers Anwälte angekündigt, Einspruch einlegen zu wollen. Das befreit den Leimener allerdings nicht davon, vollständig mit dem "Insolvency Service" kooperieren zu müssen. Denn es gilt vorerst die Entscheidung des "Bankruptcy and Companies Court", nach der der Tennis-Star offiziell insolvent ist. Wie ein Sprecher der Insolvenz-Behörde mitteilte, kann Becker nur noch über das Geld verfügen, das er für seinen Lebensunterhalt braucht. "Selbstverständlich kooperiert unser Mandant mit der zuständigen Behörde", sagte Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser im TV-Sender "Sport1" und sprach von einer Medienkampagne. Er betonte, Becker sei weder zahlungsunfähig noch pleite.

Der dreimalige Wimbledon-Sieger kommentiert zur Zeit für die BBC das Tennisturnier in London. Vielleicht werde er, mutmaßte die "Daily Mail", seine Tätigkeit unterbrechen müssen. Denn jetzt kommt auf den Leimener das zu, was die Vorschriften und Auflagen für Bankrotteure vorsehen: Er muss eine ausführliche und wahrheitsgemäße Aufstellung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vorlegen. Er darf nicht mehr als Direktor eines Unternehmens agieren und keinen Kredit über 500 Pfund aufnehmen, ohne zu enthüllen, dass er bankrott ist. Sein Name wird in einem Insolvenz-Register erscheinen. Er muss den Weisungen des staatlich bestellten Insolvenz-Verwalters folgen und alle Dokumente und Aufzeichnungen, die mit seinem Besitz zu tun haben, vorlegen.

Wie Martin Gibbs, der Sprecher des "Insolvency Service" bestätigte, kooperiert Boris Becker mit der Behörde. Sämtliche Ausgaben und Einnahmen müssten protokolliert werden, und Becker selbst kann nur noch über wenig mehr als ein Taschengeld frei verfügen. "Herr Becker hat keine Kontrolle mehr über seine Finanzen. Er bekommt lediglich Geld für seine Lebensunterhaltkosten", so Gibbs. In einer Hinsicht jedoch ist es günstiger für Becker, in Großbritannien statt in Deutschland für bankrott erklärt zu werden: In der Regel ist im Königreich schon spätestens nach drei Jahren die Angelegenheit abgewickelt. Dann darf man sich wieder unternehmerisch betätigen.

Seine britischen Schulden hat Becker seit Oktober 2015 bei der Privatbank "Arbuthnott Latham", die den Konkursantrag gegen ihn stellte. Arbuthnotts Anwalt argumentierte, dass die von Becker vorgeschlagene Re-Finanzierung seiner spanischen Finca nicht schnell genug vonstatten gehen würde. Der Ex-Profi wollte für sein Anwesen auf Mallorca Hypotheken in Höhe von sechs Millionen Euro auftreiben. Die Richterin urteilte, sein Anwalt habe nicht glaubhaft versichern können, die Gelder tatsächlich bekommen zu können. Sie sagte über Becker: "Man hat den Eindruck von einem Mann, der den Kopf in den Sand steckt." Beckers Anwalt selbst hatte zuvor zugegeben, dass sein Mandant "nicht sehr clever" sei, "wenn es um Finanzen geht".

(RP)
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