Brüssel Belgischer Häftling verlangt Tod statt Gefängnis

Brüssel · Wann der seit fast 30 Jahren im Gefängnis sitzende Frank Van Den Bleeken (50) sterben wird, ist geheim. Aber es dürfte bald sein. Der belgische Sexualstraftäter und Mörder darf auf eigenen Wunsch Sterbehilfe erhalten.

So hat es sein Anwalt mit der Justiz ausgehandelt. Heute dürfte das Brüsseler Berufungsgericht die Entscheidung bestätigen. Dabei ist Van Den Bleeken weder todkrank noch uralt - er leidet unter sexuellen Wahnvorstellungen und gilt als unzurechnungsfähig. Die belgische Öffentlichkeit diskutiert darüber, ob ein psychisch Kranker per Todesspritze seiner Haft entkommen darf. Die Hinterbliebenen des Mordopfers sind damit nicht einverstanden.

(dpa)
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