Hannover Bellender Hund sorgt für Prozess

Hannover · Mieter und Vermieter streiten über Zukunft des Tieres in einer Mietwohnung.

Stammen die Sandhäufchen von Mischlingshund Toby? Sind es seine Pfotenabdrücke im Garten und seine Haare in der Waschküche? Mit solchen kleinteiligen Fragen hat sich das Amtsgericht Hannover gestern beschäftigt. Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob Toby in der Wohnung seines Frauchens bleiben darf.

Die Mieterin hat auf Zulassung des Hundes in der Wohnung geklagt. Das Problem: Bei der Besichtigung war ihr gesagt worden, dass Hundehaltung verboten sei. Bald darauf aber legte sie sich trotzdem Toby zu. Und das passte nicht allen im Haus. Etwa dem Hausverwalter. Im frisch gereinigten Treppenhaus hätten Sandhaufen gelegen, erklärt er als Zeuge. Im Vorgarten seien Hundespuren zu sehen gewesen.

Eine Freundin von Tobys Frauchen sagt aus, sie habe den Hund aus Rumänien geholt, da dieser dort getötet werden sollte. Da sie den Vierbeiner aber aus beruflichen und persönlichen Gründen nicht behalten konnte, habe sie ein neues Zuhause gesucht und ihn schließlich vorübergehend bei ihrer Freundin untergebracht. Diese habe Toby schließlich behalten, da man kein geeignetes Zuhause gefunden habe.

Ein Wohnungseigentümer in dem Mehrparteienhaus schildert die Fakten anders: Die klagende Mieterin habe ihm bei einer Einweihungsparty erzählt, sie hätte sich einen kleinen Hund im Ausland ausgesucht. Er sei aber gegen die Hundehaltung im Haus, da die Eigentümergemeinschaft schon vor Jahren beschlossen habe, dies bei Neuvermietungen zu verbieten. Gestört fühle er sich von Toby aber nicht.

Bei Abschluss des Mietvertrages hatte die neue Mieterin versichert, kein Haustier zu haben. In ihrem Mietvertrag wurde festgehalten, dass sie eine ausdrückliche Genehmigung der Vermieterin braucht, wenn sie Tiere halten will. Das sei aber kein generelles Verbot, gibt Richter Marcus Hettig zu bedenken. Im Mietvertrag stehe eben nicht, dass Haustiere verboten seien. Man müsse nun die Interessen beider Parteien abwägen. Ein Urteil soll am 6. November verkündet werden.

(dpa)
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