Rathenow Berliner Gericht erlaubt Rauchen auf Balkon

Rathenow · Mieter dürfen trotz empfindlicher Nachbarn auf ihrem Balkon rauchen. Das hat das Amtsgericht Rathenow entschieden und die Klage von Nachbarn eines Raucher-Ehepaares abgewiesen. Die Kläger aus Premnitz in Brandenburg hatten sich am Zigarettenqualm von der Etage unter ihnen gestört und waren deshalb vor Gericht gezogen. Das Rentner-Paar wollte erreichen, dass die anderen Mieter nur noch zu bestimmten Zeiten im Freien rauchen dürfen. Dafür sah der Richter keine Rechtsgrundlage. Die Beeinträchtigung infolge des Rauchens der Nachbarn sei noch hinnehmbar, entschied der Richter. Die Kläger kündigten Berufung an und wollen vor das Landgericht Potsdam ziehen. "Ich bin sehr enttäuscht", sagte der Rentner nach der Urteilsverkündung. Gemütliche Kaffeerunden könne es so auf seinem Balkon nicht mehr geben.

Der Richter stützte sich bei seinem Urteil auf die Angaben der beklagten Mieter. Danach rauchen sie abwechselnd bis zu zwölf Zigaretten täglich auf dem Balkon. Dies stelle keine übermäßige Belästigung dar, meinte der Jurist. Der brandenburgische Fall erregte besonderes Interesse nach einem Raucher-Urteil aus Nordrhein-Westfalen. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte die fristlose Kündigung eines 75-jährigen Mieters wegen Zigarettenrauchs bestätigt. Der Mann will das Urteil anfechten.

(dpa)
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