Verprügelter Hotelier will härtere Bestrafung erreichen: Berufung gegen Prinz Ernst August angekündigt
zuletzt aktualisiert: 12.12.2001 - 16:34München (rpo). Zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 500.000 Mark Geldbuße wurde Prinz Ernst August von Hannover in der vergangenen Woche verurteilt. Dem in Kenia lebenden Hotelier Josef Brunlehner ist das zu wenig. Er will Berufung einlegen.
Er werde für seinen Mandanten fristgerecht Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, bestätigte Brunlehners Rechtsanwalt Ekkehart Reinelt am Mittwoch einen Bericht der "Neuen Deister-Zeitung" (Mittwochausgabe). Sein Mandant sei mit dem Urteil "absolut nicht zufrieden". Man wolle sich die Möglichkeit einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Hannover offen halten.
Ebenso schloss der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Hannover, Thomas Klinge, nicht aus, dass die Anklagebehörde vorsorglich Berufung einlegen werde. Grundsätzlich sei man zwar mit dem Urteil des Amtsgerichts zufrieden. Das Strafmaß bewegen sich im beantragten Rahmen. Allerdings habe die Staatanwaltschaft anders als das Gericht den Angriff auf Brunlehner als gefährliche Körperverletzung gewertet.
Auch der Anwalt von Brunlehner erklärte, Prinz Ernst August habe auf Grund der Zeugenaussagen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden müssen. Zunächst müsse man allerdings die schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen. Vom Ergebnis hänge ab, ob man die Berufung aufrechterhalten werde.
Das Amtsgericht Springe hatte den Angriff des Prinzen auf Brunlehner als einfache Körperverletzung gewertet und nur in dem Fußtritt gegen eine Fotografin eine gefährliche Körperverletzung gesehen. Darüber hinaus verurteilte Amtsrichter Rolf Neils den Adeligen wegen Beleidigung in fünf Fällen.
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