Köln Bewährung nach tödlichem Autorennen

Köln · Zwei 20-Jährige mussten sich vor dem Schöffengericht für einen Unfall mit Todesfolge verantworten.

Es waren nur 250 Meter, auf der die Schulfreunde mit einer Geschwindigkeit von bis zu 115 km/h durch die Kölner Innenstadt rasten. Doch schon an der nächsten Kreuzung kam es zu einem tödlichen Unfall. Um seinem Freund davon zu heizen, beschleunigte der 20-jährige Unfallverursacher auch noch, als die Ampel an der Kreuzung Aachener Straße / Ecke Brüsseler Straße schon sieben Sekunden lang rot gewesen sein musste, so die Rekonstruktion des Gerichts. Dabei krachte der 20-Jährige mit seinem Ford Fiesta in ein voll besetztes Taxi. Alle vier Insassen sowie der Fahrer wurden dabei verletzt. Ein 48-Jähriger erlitt ein Schädelhirntrauma und starb an den Unfallfolgen.

Die beiden Angeklagten mussten sich gestern vor dem Kölner Schöffengericht wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verantworten. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger plädierten gleichermaßen für eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht, da die beiden Abiturienten zum Unfallzeitpunkt in ihrer Persönlichkeit nicht ausgereift gewesen seien. Der Unfallverursacher wurde zu einer Jugendstrafe von 16 Monaten verurteilt. Sein Freund, der nicht direkt an dem Unfall beteiligt war, und der selbst eine Kollision mit dem Taxi verhindern konnte, bekam eine Jugendstrafe von einem Jahr. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zur Begründung hieß es, man gehe davon aus, dass sich die Tat nicht wiederhole, so Richter Dirk Luhmer. Die beiden Angeklagten seien zudem geständig gewesen und hätten große Reue gezeigt. "Jemand, der einsieht, dass er einen Fehler gemacht hat, wird anders behandelt", so Luhmer.

Im vergangenen Jahr hatte es einen weiteren tödlichen Unfall gegeben, der durch ein illegales Autorennen verursacht wurde. Dieser Szene gehören die beiden Angeklagten nach Ansicht des Gerichts nicht an. Es habe sich vielmehr um "spontane Eigendynamik" gehandelt, plädierte die Verteidigung. Auch Staatsanwalt Rene Gilles hält die Tat für eine "typische Jugendverfehlung". Doch die Schuld wiege schwer, begründete Richter Luhmer sein Urteil. Die beiden Raser hätten sich bedenkenlos auf das gefährliche Manöver eingelassen und bewusst und rücksichtslos gehandelt.

(klik)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort