Duisburg Bewährungsstrafen nach Rottweiler-Angriff auf Kind

Duisburg · Nach einem lebensgefährlichen Rottweiler-Angriff auf ein zweijähriges Mädchen ist die Hundehalterin zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Eine Freundin, die den Hund ohne Leine ausgeführt hatte, erhielt zwölf Monate auf Bewährung. Der Rottweiler hatte das Kind am 6. Juli 2015 angefallen und ihm fast die gesamte Kopfhaut abgerissen. Seitdem ist das Mädchen dauerhaft entstellt, die Haare werden nie wieder nachwachsen. "Wir haben keinen Spaß mehr am Leben", sagte der Vater gestern nach dem Prozess vor dem Duisburger Amtsgericht.

Auch die Richterin Marianne Ohlerich ließ bei der Urteilsbegründung keinen Zweifel daran, wie sehr sie mit dem Mädchen fühlt. "Es musste schreckliche Qualen erleiden", sagte sie. Viele Operationen würden folgen. Entsprechend hart fielen dann auch die Worte an die beiden Angeklagten aus. "Wie kann man nur so gedankenlos und gleichgültig sein?", fragte sie die beiden Frauen. "Es ist nicht nachvollziehbar, wie man einen derartigen Hund von der Leine lassen kann." Als Bewährungsauflage müssen die Frauen 500 beziehungsweise 300 Stunden soziale Arbeit leisten.

(dpa)
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