Karlsruhe BGH: Adoption von Stiefkindern nur mit Trauschein

Karlsruhe · Wer die Kinder seines Partners annehmen möchte, um sie auch rechtlich zu gemeinsamen Kindern zu machen, muss dafür verheiratet sein. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einer gestern veröffentlichten Entscheidung klar. Die gesetzlichen Regelungen dazu seien eindeutig und verletzten auch keine Grundrechte, hieß es. (Az. XII ZB 586/15)

Damit sind eine verwitwete Mutter und ihr neuer Lebensgefährte auch in letzter Instanz gescheitert. Das Paar lebt seit 2007 mit den beiden minderjährigen Kindern der Frau als Familie. Vor Gericht wollte es durchsetzen, dass der Mann seine Stiefkinder adoptieren darf.

(dpa)
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