Kassel Bundesbank muss zerrissenes Geld ersetzen

Kassel · Eine alte Frau aus Bayern hat Sorge, Einbrecher könnten ihr Geld stehlen. Daher zerreißt sie die 37 Scheine mit einem Wert von je 500 Euro (18.500 Euro) in kleine Schnipsel und versteckt sie in einem Gefrierbeutel im Eisfach. Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat nun entschieden, dass die Bundesbank die Scheine ersetzen muss, obwohl sie mutwillig zerstört wurden. Denn eigentlich gilt die Vorgabe der Europäischen Zentralbank (EZB), wonach Geld bei vorsätzlicher Zerstörung nicht ersetzt wird.

Doch der Anwalt sagt über seine Mandantin, sie sei stark verwirrt und dement und immer schwerer ansprechbar. Dies belege auch ein Gutachten, das allerdings erst nach Bekanntwerden des Vorfalls Anfang 2014 erstellt worden war. Der VGH folgt den Argumenten des Anwalts und entschied, dass "ein solches gänzlich ungewöhnliches Verhalten nicht dem eines geistig gesunden Menschen" entspreche und es so der 89-Jährigen aus dem bayerischen Waldkraiburg nicht anzulasten sei (Az: 6 A 682/15). Die Bundesbank muss das Geld nun ersetzen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Um kaputte Geldscheine von der Bundesbank erstattet zu bekommen, sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Zunächst einmal müssten mehr als 50 Prozent der Banknote vorhanden sein. Kleinere Teile werden in der Regel nicht ersetzt.

(dpa)
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