Recht auf Privatsphäre gefordert: Caroline von Monaco klagt erneut beim BGH
zuletzt aktualisiert: 30.10.2000 - 11:46Karlsruhe (AP). Prinzessin Caroline von Monaco beschäftigt am Dienstag erneut die höchste deutsche Gerichtsbarkeit. Am Dienstag will sie vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem weiteren Verfahren erreichen, dass der Offenburger Burda-Verlag Fotos von ihr und ihrer Familie nicht veröffentlichen darf.
Bereits sechs Mal hatten sich die Karlsruher BGH-Richter mit einer Klage der Prinzessin auf Unterlassung der Veröffentlichung bestimmter Fotos beschäftigt. Dabei macht Caroline von Monaco ihr Recht auf Schutz der Privatsphäre geltend, das nicht nur auf den häuslichen Bereich erstreckt sein soll.
Zuletzt war sie im Dezember 1995 bei fünf von 13 betroffenen Fotos erfolgreich gewesen. Hinsichtlich weiterer, vom Bundesgerichtshof abgewiesener Klagen auf Nichtveröffentlichung von Bildern legte die Prinzessin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Zu drei Bildern, die die Klägerin mit ihren Kindern zeigen, hat das Bundesverfassungsgericht die Sache erneut an den BGH zurückverwiesen. Der Senat muss nun zwischen dem Recht auf Pressefreiheit und dem Schutz der Privatsphäre abwägen.
(Aktenzeichen: BGH VI ZR 422/99)
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