Paris Co-Pilot Andreas L. sollte in Psychiatrie

Paris · Wie kann in Zukunft verhindert werden, dass kranke Piloten Flugzeug-Katastrophen auslösen? Eine französische Untersuchungsbehörde legt nach dem Germanwings-Unglück jetzt Empfehlungen im Abschlussbericht vor.

"Uns geht es hier nicht um Schuld", stellte Rémi Jouty zum Schluss noch einmal klar. Der Leiter der französischen Luftfahrtuntersuchungsbehörde BEA legte gestern seinen 118 Seiten dicken Abschlussbericht zum Absturz der Germanwings-Maschine vor knapp einem Jahr vor. Seine Fachleute konzentrierten sich auf die Frage, wie solche Katastrophen in Zukunft verhindert werden können. Peinlich genau zeichnete deshalb BEA-Chefermittler Arnaud Desjardins die jahrelange Krankengeschichte von Kopilot Andreas Lubitz nach, der am 24. März 2015 den Airbus A320 mit 150 Menschen an Bord auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den Alpen zerschellen ließ.

Der 27-Jährige war in den Wochen vor seiner Tat schwer depressiv gewesen und hatte mehrere Ärzte aufgesucht. "Keiner dieser Gesundheitsdienstleister informierte eine Luftfahrtbehörde oder irgendeine andere Behörde über die psychische Verfassung des Kopiloten", kritisierte der Bericht. Lubitz sollte zwei Wochen vor dem Absturz in die Psychiatrie eingewiesen werden. Ein Mediziner habe am 10. März eine mögliche Psychose diagnostiziert und eine Einweisung empfohlen - doch dazu kam es nicht.

Als Konsequenz empfehlen die Fachleute deshalb klarere Regeln, wann das Arztgeheimnis gebrochen werden kann, um die "öffentliche Sicherheit" zu garantieren. In Israel, Kanada und Norwegen sei das bereits üblich. Außerdem müssten Piloten stärker auf psychische Probleme kontrolliert werden, fordert die BEA. Lubitz litt offenbar schon seit 2008 an einer Depression, die ein Jahr später zu einem Vermerk in seinem Flugtauglichkeitszeugnis führte. Trotzdem musste der Kopilot sich wie seine Kollegen auch nur einmal jährlich einem Tauglichkeitstest unterziehen. Sein letztes Tauglichkeitszeugnis bekam Lubitz am 28. Juli 2014 für ein weiteres Jahr ausgestellt. Doch zum Jahresende 2014 verschlechterte sich sein Zustand: der Kopilot klagte über Sehstörungen, die allerdings psychosomatisch bedingt waren.

Dass der 27-Jährige unter massiven psychischen Problemen litt, stellte ein Arzt im Februar 2015 fest. Derselbe Arzt diagnostizierte nur zwei Wochen vor dem Crash eine mögliche Psychose und überwies seinen Patienten in die Psychiatrie, ohne dass L. dem folgte. Trotz einer Krankschreibung setzte sich der Kopilot am 24. März ins Flugzeug, um seine Selbstmordabsichten in die Tat umzusetzen. Andreas Lubitz war alleine im Cockpit - ein Umstand, den die Experten ebenfalls genau untersuchten. Die Zweierregel, die viele Fluggesellschaften seither anwenden, gehe in die richtige Richtung, sagte Jouty. "Sie kann aber einen Selbstmordversuch nicht verhindern." Es gebe mehrere Fälle, in denen Piloten trotz Doppelbesetzung bewusst den Absturz herbeiführten.

Auch das Verschlusssystem der Cockpit-Tür erklärten die BEA-Experten genau. Denn Lubitz steuerte das Flugzeug in den Berg, nachdem er sich allein in der Kabine eingeschlossen hatte. Alle Versuche des Piloten, wieder ins Cockpit zu kommen, scheiterten an der von innen verschlossenen Tür. Eine solche Verriegelung des Cockpits war nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt worden. "Wir empfehlen keine Änderung dieses Systems", betonte Jouty. Die BEA hatte die deutschen Angehörigen der Opfer bereits am Samstag vorab informiert. Am 23. März soll für alle Angehörigen in Marseille eine Zeremonie stattfinden, bevor die Familien sich am 24. März zum Gedenken in dem Bergdorf Le Vernet versammeln, das an der Absturzstelle liegt.

Der Abschlussbericht zeigt nach Ansicht eines Anwalts der Angehörigen zum Teil deutliche Mängel auf bei der Auswahl, der Einstellung und der Überwachung des verantwortlichen Co-Piloten. "Der Lufthansa-Konzern hat einen psychisch krankhaft vorbelasteten Pilotenanwärter eingestellt und ausgebildet, ein Fehler mit schrecklichen Folgen", kritisierte Anwalt Christof Wellens. Außerdem sei der Mann trotz einer eingeschränkten Flugerlaubnis nicht mehr psychiatrisch untersucht worden.

(RP)
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