Ärger mit der Polizei, Applaus von Passanten Damensocke drüber und los - Freiburgs Nacktjogger

Freiburg (rpo). Was bewegt einen erwachsenen Menschen, über drei Jahre hinweg immer wieder nackt in seiner Heimatstadt joggen zu gehen? Peter Niehenke aus Freiburg nimmt jede Menge Ärger mit der Polizei in Kauf, um ein "Grundrecht" zu erstreiten - das Nacktlaufen.

Der 52-Jährige ist auch als "Nacktläufer von Freiburg" bekannt. Äußerst spärlich bekleidet läuft er gelegentlich durch die Innenstadt, auf Waldwegen oder in Naherholungsgebieten.

Nur im Adamskostüm in der Öffentlichkeit unterwegs, da ist oftmals Ärger vorprogrammiert. "Wenn er nackt auftritt, wird er angezeigt", sagt der Sprecher der Freiburger Polizei, Ulrich Brecht. Niehenke mache der Polizei genügend Arbeit, "für uns ist das ganze mehr als lästig."

Niehenke will mit seinen Auftritten im Adamskostüm provozieren. "Es geht mir nicht um das Joggen, sondern darum, ein Bürgerrecht zu erstreiten." Nacktlaufen sei ein Grundrecht, niemand dürfe ihn daran hindern, sagt der Diplom-Psychologe und Sexualtherapeut, der sich selbst als unsportlich bezeichnet. Der Anblick des menschlichen Körpers sei zumutbar. "Ich mache das nur, weil mich die Behörden nicht dort laufen lassen, wo ich will." Der 52-Jährige liefert sich nach eigenen Angaben mit der Stadtverwaltung einen Kleinkrieg. Für Hans Brugger vom örtlichen Ordnungsamt steht fest, dass der FKK-Läufer "Aufsehen erregen und provozieren will".

Der Psychologe darf weiterhin ohne Kleider durch Freiburg laufen. Er muss aber sein Geschlechtsteil bedecken, sonst droht ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Mark. Bei seinen jüngsten Auftritten hatte der Sexualtherapeut nach eigenen Angaben sein Geschlechtsteil mit einer Damensocke aus Nylon bedeckt. Erfahrung mit der Justiz hatte der 52-Jährige schon einmal im Jahr 1999 gemacht. Damals war er vom Amtsgericht Freiburg zu einer Geldbuße von 2.400 Mark verurteilt worden. Das Karlsruher Oberlandesgericht bestätigte das Urteil. Nacktjoggen sei eine grob ungehörige Handlung und verletze das Schamgefühl anderer, hatten die Richter im Mai vergangenen Jahres geurteilt. Der Mann habe den anderen den Anblick seines nackten Körpers aufgedrängt. Dies sei eine Ordnungswidrigkeit.

So lange sich Niehenke an die Spielregeln hält, muss die Polizei ihn laufen lassen. Einmal wollte ein privater Fernsehsender entsprechende Bilder drehen und schon wurde ein Zwangsgeld fällig. Die Kosten in Höhe von 3.000 Mark übernahm nach Angaben des Nacktjoggers aber der Fernsehsender. Der Sexualtherapeut will auch weiterhin für seine Ziele kämpfen. Die angedrohten Zwangsgelder stören ihn nicht. "Ich bin seit fast 30 Jahren ein begeisterter FKK-Anhänger", betont er. An den 52-Jährigen haben sich die Freiburger offenbar gewöhnt. "Die Leute amüsieren sich und oft gibt es auch Applaus."

(RPO Archiv)
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