Tödliche Fahrt übers Mittelmeer Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Traunstein · Im Prozess um drei Schleuser, bei deren Überfahrt 13 Flüchtlinge ums Leben gekommen sind, ist am Landgericht Traunstein ein Urteil gefallen.

 Die Angeklagten Ammar R. (l-r), ein Dolmetscher, Muataz J. und Mahmod R. im Gerichtssaal am Landgericht in Traunstein (Bayern).

Die Angeklagten Ammar R. (l-r), ein Dolmetscher, Muataz J. und Mahmod R. im Gerichtssaal am Landgericht in Traunstein (Bayern).

Foto: dpa, kne vge req

Der 27 Jahre alte Hauptangeklagte bekam vier Jahre Haft, der Bootsführer zweieinhalb Jahre. Den dritten einschlägig vorbestraften Angeklagten, der als eine Art Vermittler wirkte, verurteilte das Gericht unter Einbeziehung der früheren Strafe zu zwei Jahren auf Bewährung.

Die Schleuserfahrten hatten vom türkischen Izmir über das Mittelmeer nach Griechenland geführt. Bei einer der Passagen im September 2015 stieß das völlig überladene und unbeleuchtete Schlauchboot mit den Flüchtlingen kurz vor der Insel Lesbos nachts mit einem Frachter zusammen. 13 Menschen starben, zwei Kinder werden bis heute vermisst.

Der Hauptangeklagte soll laut Anklage syrische Landsleute in der Türkei angesprochen und die lebensgefährlichen Bootsfahrten vermittelt haben. Der Bootsführer war selbst ein Flüchtling, der für die Übernahme des Ruders umsonst mitfahren konnte. Der dritte hielt Kontakt zu Familienangehörigen von Flüchtlingen in Deutschland.

(beaw/dpa)
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