Anwendung des Jugendstrafrechts gefordert Schülerin nach 78 Messerstichen verblutet - 15 Jahre Haft gefordert

Cottbus · Nach einem brutalen Messerangriff auf eine Schülerin in Brandenburg hat die Staatsanwaltschaft für den angeklagten 21-Jährigen die Höchststrafe beantragt. Sie forderte am Mittwoch vor dem Landgericht Cottbus nach dem Jugendstrafrecht 15 Jahre Gefängnis wegen Mordes.

 Der Angeklagte verdeckt im Landgericht in Cottbus sein Gesicht (Archivbild, 2014).

Der Angeklagte verdeckt im Landgericht in Cottbus sein Gesicht (Archivbild, 2014).

Foto: dpa, meh soe jhe

Der junge Mann soll die 14-Jährige im November 2013 in ihrem Wohnort Eichwalde mit 78 Messerstichen umgebracht haben. Er sei wütend gewesen, weil sie seine Gefühle nicht erwiderte. Über Chat-Foren hatten sich die beiden sich kennengelernt. Im Prozess gab der Angeklagte die Tat zu.

"Der Angeklagte ist äußerst brutal vorgegangen", sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Zunächst habe der Mann aus Lohmar in Nordrhein-Westfalen der Jugendlichen auf ihrem Nachhauseweg von der Schule aufgelauert und sie in ein Gespräch verwickelt.

Als die Schülerin das Gespräch beendete und sich umdrehte, schlug er ihr laut Anklage mit einer Bierflasche auf den Kopf. Anschließend habe er ein Messer gezogen und zugestochen - 78 Mal. Er habe von seinem Opfer erst abgelassen, als es sich nicht mehr regte. Die 14-Jährige verblutete auf offener Straße.

Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass der 21-Jährige "den Tod der Geschädigten von Anfang an herbeiführen wollte". Dafür spreche, dass in einem Hotel ein Abschiedsbrief von ihm gefunden worden sei.

Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte 20 Jahre alt und damit Heranwachsender. Die Staatsanwaltschaft forderte die Anwendung des Jugendstrafrechts und begründete das damit, dass sein Entwicklungsstand zum Tatzeitpunkt der eines Jugendlichen gewesen sei. Zugleich stellte sie eine besondere Schwere der Schuld fest.

(dpa)
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