Frankfurter U-Bahn-Schläger: 18-Jähriger nach erneuter Attacke in Untersuchungshaft
zuletzt aktualisiert: 29.07.2008 - 16:27Frankfurt/Main (RPO). Kurz vor antritt ihrer Gefängnisstrafe sollen zwei der Frankfurter U-Bahn-Schläger, die im Januar einen Zugführer mit Schlägen und Tritten attackiert hatten, erneut brutal gegen einen Menschen vorgegangen sein und ihn schwer verletzt haben.
Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, stachen die jungen Männer in der Nacht zum Samstag im Stadtteil Bonames auf offener Straße einen 23-Jährigen nieder.
Dieser habe einem anderen Mann zu Hilfe eilen wollen, der von den Schlägern angegriffen worden sei, weil sie ihn für einen Informanten der Polizei hielten. Der 23-Jährige musste wegen Stichverletzungen an Leber und Niere notoperiert werden, schwebte am Dienstag den Angaben zufolge aber nicht mehr in Lebensgefahr.
Der 18-jährige David L. wurde noch am Wochenende wegen Verdachts des versuchten Totschlags in Untersuchungshaft genommen. Er war im März unter Einbeziehung früherer Verurteilungen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Seine dagegen gerichtete Berufung hatte er am vergangenen Mittwoch zurückgenommen.
Nach U-Haftentlassung durch Aggressivität aufgefallen
Er wäre jetzt in der nächsten Zeit zum Haftantritt geladen worden, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Der Haftbefehl in diesem Verfahren war am 9. April vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgehoben worden, weil es den Haftgrund der Wiederholungsgefahr verneint hatte. Danach war er erneut durch Aggressivität aufgefallen und hatte die Bewährungsauflagen nicht oder nur teilweise erfüllt.
Gegen den 18-jährigen Simon G., der sich am Montag mit seinem Anwalt der Polizei stellte, verhängte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Frankfurt am Dienstag ebenfalls den Vollzug der Untersuchungshaft, wie die Behörde mitteilte. Haftbefehl war bereits am Sonntag erlassen worden.
Er war im Juni zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, nicht aber wegen des Vorfalls in der U-Bahn verurteilt worden. Bei einem Anhörungstermin zur ihm gewährten sogenannten Vorbewährung am vergangenen Donnerstag hatte das Amtsgericht festgestellt, dass die Jugendstrafe vollstreckt werden müsse. Dagegen legte er laut Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Eine Hauptverhandlung wegen der Gewalttätigkeiten in der U-Bahn-Station Heddernheim vom 6. Januar 2008 hat noch nicht stattgefunden, weil sein Fall vom Hauptverfahren abgetrennt wurde.
Politische Debatte in hessischem Landtagswahlkampf ausgelöst
Die beiden jungen Männer hatten nach den Ermittlungen gemeinsam mit fünf weiteren Tätern im Alter von 17 bis 21 Jahren in der Nacht zum 6. Januar dieses Jahres in einer U-Bahn randaliert und eine Trennwand sowie mehrere Scheiben zerschlagen. Die Lokführerin alarmierte die Polizei. Auf dem Bahnsteig der U-Bahn-Station Heddernheim gingen die Schläger auf einen 43-jährigen Zugführer los, traten und schlugen ihn, bis er zu Boden fiel. Das Opfer kam mit Prellungen im Gesicht und einer Gehirnerschütterung ins Krankenhaus.
In Hessen hatte die Gewalttat wenige Wochen vor der Landtagswahl eine politische Debatte ausgelöst, wobei auch die Tatsache eine Rolle spielte, dass die Täter einen Migrationshintergrund haben.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







