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Prozessauftakt in Stade 80-Jähriger erschießt 16-jährigen Räuber

Stade/Sittensen · Der Angeklagte hält sich einen Aktenordner vor sein Gesicht, als er den Verhandlungssaal im Landgericht Stade betritt. Kameras sind auf ihn gerichtet, Fotoapparate blitzen. Nach den tödlichen Schüssen auf einen jungen Räuber muss sich der 80-Jährige dort seit Mittwoch wegen Totschlags verantworten.

 Der wegen Totschlags Angeklagte wird von einem seiner zwei Anwälte, Jürgen Meyer (links) in den Verhandlungssaal des Landgerichts in Stade begleitet.

Der wegen Totschlags Angeklagte wird von einem seiner zwei Anwälte, Jürgen Meyer (links) in den Verhandlungssaal des Landgerichts in Stade begleitet.

Foto: dpa, crj sab

Die Anklage wirft dem Rentner vor, 2010 einen 16-Jährigen erschossen zu haben, der ihn mit anderen jungen Männern in seinem Haus im niedersächsischen Sittensen überfallen hatte. Das Gericht soll nun prüfen, ob die Tat als Notwehr oder als Totschlag zu werten ist.

Der 80 Jahre alte Rentner wirkt angeschlagen. Das Stehen fällt ihm schwer, er stützt sich auf seinen Stock. Zu Beginn des Prozess beantragt die Verteidigung, das Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten bis auf weiteres auszusetzen. Die Anklage ist da noch gar nicht verlesen worden.

Als einer der Rechtsanwälte auf den Gesundheitszustand des 80-Jährigen zu sprechen kommt, bricht der Angeklagte in Tränen aus. Der Anwalt verweist zur Begründung auf ein ärztliches Attest: Danach drohe dem 80-jährigen die Gefahr eines erneuten psychischen Zusammenbruchs, wenn er dem Stress einer öffentlichen Verhandlung ausgesetzt werde. Schon in den Tagen zuvor habe der Rentner unter Weinkrämpfen gelitten, sagt der Verteidiger.

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Stade beschließt, die Verhandlung bis zum Mittag zu unterbrechen. In dieser Zeit soll ein Sachverständiger den 80-Jährigen begutachten. Die Vertreterin der Nebenklage schlägt vor, bei dem Verfahren eventuell die Öffentlichkeit auszuschließen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Rentner vor, im Dezember 2010 einen 16 Jahre alten Jugendlichen aus Neumünster erschossen zu haben, als dieser ihn gemeinsam mit anderen Männern in seinem Anwesen in Sittensen überfiel.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen den Rentner 2011 zunächst eingestellt, weil sie davon ausging, dass er in Notwehr handelte. Dagegen hatte die Familie des Getöteten Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft klagte den Schützen daraufhin wegen Totschlags an, doch das Landgericht Stade lehnte die Eröffnung einer Hauptverhandlung ab. Die Angehörigen legten dagegen erneut Widerspruch ein und das Oberlandesgericht in Celle entschied schließlich: Es muss verhandelt werden.

Für den Überfall waren die Komplizen des Erschossenen, junge Männer im Alter von knapp über 20, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Eine 21 Jahre alte Frau wurde wegen Anstiftung zu der Tat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Angehörigen des getöteten 16-jährigen Jugendlichen nehmen am Prozess gegen den Rentner mit ihren Nebenklage-Vertretern teil - sie waren am Mittwoch in großer Zahl im Gerichtssaal erschienen.

(dpa)
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