NS-Kriegsverbrecher: 90-Jähriger wegen Massaker vor Gericht
zuletzt aktualisiert: 15.09.2008 - 14:49München (RPO). NS-Kriegsverbrecher vor Gericht: In einem der wohl letzten Prozesse um NS-Verbrechen im Zweiten Weltkrieg muss sich seit Montag ein 90 Jahre alter Mann wegen eines Massakers an 14 italienischen Zivilisten verantworten.
Die Staatsanwaltschaft München wirft dem ehemaligen Kompanieführer der Gebirgsjäger aus dem bayerischen Ottobrunn vor, im Juni 1944 in der Toskana als Reaktion auf einen Partisanenüberfall einen Vergeltungsschlag befohlen zu haben, bei dem 14 Menschen getötet wurden.
An einer Krücke gehend erschien der angeklagte Josef S. vor dem Oberlandesgericht München. Über seinen Anwalt wies er zu Prozessbeginn sämtliche Vorwürfe zurück. "Er war weder am Tatort, noch hat er eine solche Tat befohlen", sagte Verteidiger Rainer Thesen. Die Staatsanwaltschaft habe keinerlei schriftliche Beweise und auch keine Augen- oder Ohrenzeugen, die entsprechende Befehle oder eine Befehlsweitergabe des früheren Leutnants der Gebirgspioniere belegen könnten.
Die Anklage wirft dem Mann vor, mit seinem Befehl hätten Gebirgspioniere vor 64 Jahren zehn Menschen in einem Haus in die Luft gesprengt und drei Männer und eine Frau erschossen. Der Rentner wurde wegen des Falls bereits im September 2006 von einem Militärgericht im italienischen La Spezia in Abwesenheit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Zivilisten in einem Haus in die Luft gesprengt
Die Münchner Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Kompaniechef Mord aus niedrigen Beweggründen und Grausamkeit vor. Die Wehrmachtsangehörigen sollen elf Zivilisten in Falzano di Cortona in ein Bauernhaus gesperrt und dieses gesprengt haben. Nur ein damals 15-jähriger Junge überlebte. Er soll als Zeuge bei der Aufklärung des Massakers helfen. Bei dem Prozess treten auch 19 Kinder und Geschwister der Opfer als Nebenkläger auf. 22 Zeugen waren ursprünglich zu dem Prozess geladen. Inzwischen sind aber sechs Zeugen verstorben, wie Richter Manfred Götzl erklärte.
Mitverteidiger Christian Stünkel warf dem Gericht vor, es sei unverantwortlich, einen 90-Jährigen den Strapazen eines Prozesses auszusetzen. Ein Gutachter hatte den Mann als verhandlungsfähig eingestuft. Wegen des hohen Alters des Angeklagten soll aber jeweils nur für einige Stunden verhandelt werden. Wegen einer Hörschwäche stellte ihm das Gericht Köpfhörer zur Verfügung.
Verteidiger Stünkel erklärte, sein Mandant sei durch die Medien vorverurteilt worden. Er habe aber nicht einmal Kenntnis von dem Massaker gehabt. Dieses solle von Historikern aufgearbeitet werden "und nicht von Juristen, auf Kosten der Gesundheit eines 90-jährigen unschuldigen Mannes".
Angeklagter ist Träger der Bürgermedaille
Mitverteidiger Thesen sagte, bei der Tat müsse es sich um "eine von höherer Stelle befohlene und geplante Aktion" gehandelt haben. Er beantragte, einen Militärhistoriker, der selbst militärisch tätig gewesen sei, als Sachverständigen zu laden. Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz erklärte, es sei Aufgabe des Gerichts, festzustellen, ob der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Tat begangen habe. Der Prozess soll am 29. September fortgesetzt werden.
Der Rentner lebte bisher unbehelligt in seinem oberbayerischen Heimatort. Dort erhielt er nach Angaben der Gemeinde die Bürgermedaille für besonders verdienstvolles Wirken.
Die Münchner Staatsanwaltschaft war erst Anfang 2007 durch Hinweise der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen auf den Mann aufmerksam geworden. In Italien wurden einige Kriegsverbrechen erst in den 90er Jahren publik, als mit dem sogenannten "Schrank der Schande" umfangreiche Akten wiederentdeckt wurden.
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