Karlsruhe (RPO). Im Kampf gegen seine Abschiebung aus den USA nach Deutschland ist der mutmaßliche NS-Verbrecher John Demjanjuk vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Seine Abschiebung Mitte Mai habe nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, teilten die obersten Richter am Mittwoch in Karlsruhe mit.
Das Bundesverfassungsgericht nahm eine gegen die Überstellung gerichtete Beschwerde des 89-Jährigen nicht zur Entscheidung an. Demjanjuks Anwalt kündigte daraufhin an, er werde vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Der Antrag Demjanjuks sei "unzulässig", weil der Beschwerdeführer eine Grundrechtsverletzung nicht ausreichend begründet habe, begründeten die Verfassungsrichter ihre Entscheidung. Dem Mordprozess gegen den mutmaßlichen staatenlosen NS-Verbrecher vor dem Münchner Schwurgericht steht damit kaum noch etwas im Wege.
Die ärztlichen Gutachter hatten den 89-Jährigen bereits in der vergangenen Woche für verhandlungsfähig erklärt. Laut Staatsanwaltschaft ist noch im Juli mit der Erhebung der Anklage zu rechnen. Der Prozess wegen Beihilfe zum Mord an 29.000 Juden könnte dann im Herbst beginnen.
Verteidiger erwartet Marathon-Prozess
Demjanjuks Anwalt kündigte weitere juristische Schritte an. "Ich denke, dass ich gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen werde", sagte Verteidiger Ulrich Busch. Zudem erwarte er eine baldige Entscheidung des Oberlandesgerichts München über eine Haftbeschwerde. Auch laufe beim Verwaltungsgericht Berlin ein Verfahren bezüglich der Abschiebung Demjanjuks.
Laut Münchner Staatsanwaltschaft war Demjanjuk 1943 als Aufseher im Vernichtungslager Sobibor am Massenmord direkt beteiligt. Er selbst bestreitet das und sagte, er sei als Sowjetarmist nur in deutscher Kriegsgefangenschaft gewesen. Demjanjuk war 1952 in die USA ausgewandert und hatte wegen einer Verwechslung mit dem berüchtigten KZ-Schergen "Iwan der Schreckliche" von Treblinka in Israel bis 1993 sechs Jahre lang in der Todeszelle gesessen. In München drohen ihm bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Massenmord bis zu 15 Jahre Gefängnis.
Verteidiger Busch sagte, er rechne mit einem Jahre dauernden Prozess in München. Denn nach Meinung der Ärzte sollte die Verhandlungsdauer pro Verhandlungstag zwei Mal 90 Minuten nicht übersteigen. "Das Ende des Prozesses wird Herr Demjanjuk bei dieser eingeschränkten Verhandlungsfähigkeit sicherlich nicht erleben", meinte Busch.
"Grundrechtsverletzung nicht substantiiert begründet"
Demjanjuk war am 12. Mai aus den USA abgeschoben worden, nachdem er unter Hinweis auf verschiedene Krankheiten durch alle Instanzen dagegen geklagt hatte. Der nun veröffentlichte Beschluss der Karlsruher Richter erging bereits am 17. Juni, wie Gerichtssprecherin Anja Kesting sagte.
Die Zweite Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm die von Demjanjuk gegen die in Deutschland gefällten Urteile erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. "Diese ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer eine Grundrechtsverletzung nicht substantiiert begründet hat", erklärte das Gericht. So lege er nicht dar, "in welchen konkreten Grundrechten er im Einzelnen verletzt worden ist".
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Quelle: AP